Pflegeeinrichtungen Zulassung

    Pflegeeinrichtungen

    Beschreibung

    Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Die Fachaufsicht hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern - IX 320. Bei Fragen des Leistungsrechts sind der Landesverband der Pflegekassen, die Prüfdienste der Kassen (MDK, PKV) und der Kommunale Sozialverband (KSV M-V) Ansprechpartner. Fragen zur Geeignetheit einer Einrichtung, zu freien Kapazitäten oder zu Alternativen zur stationären Unterbringung beantworten die regionalen Pflegestützpunkte.

    zuständige Stelle

    Fachreferat im zuständigen Ministerium, Heimaufsichten, KSV, Landesverband der Pflegekassen, Prüfdienste der Kassen (MdK, PKV).

    Ansprechpartner

    Für Schwerin wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Sachverhaltsdarstellung

    Voraussetzungen

    Vorliegen der Zuständigkeitsvoraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach Prüfung der Zuständigkeit, werden Sie entweder an den zuständigen Partner verwiesen oder bekommen eine schriftliche Antwort.

    Bearbeitungsdauer

    Bei einfachen Sachverhalten sofort, bei Notwendigkeit der Einholung von Stellungnahmen bis zu vier Wochen.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 29.08.2018

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Zulassung für Pflegeeinrichtungen, Erlaubnis für Pflegeeinrichtungen, Zulassung zur Pflege durch Verrsorgungsvertrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de