Pflegestützpunkte
Angepasst an die jeweilige persönliche Situation der Rat- und Hilfesuchenden soll durch Beratung und mögliche Hilfestellungen eine bedarfsgerechte Lösung für die Pflege- und Entlastungsversorgung - ggf. zusammen mit den Angehörigen oder Betreuern - gefunden und vermittelt werden.
Beschreibung
Pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen werden in den örtlichen Pflegestützpunkten kostenlos, neutral und fachgerecht zu allen Fragen der häuslichen Pflege, teilstationären Pflege (z. B. Tages- oder Nachtpflege), Kurzzeitpflege (kurzzeitige Heimpflege z. B. nach Krankenhausaufenthalt) oder stationären Pflege (dauerhafte Heimpflege) beraten. Auf Wunsch wird bei der Antragstellung von Pflegeleistungen geholfen oder es werden auch entsprechende Hilfen vermittelt bzw. Kontakte hergestellt. Hierfür stehen kompetente Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sowie Sozialberaterinnen und Sozialberater in den Pflegestützpunkten zur Seite. Die Pflegestützpunkte werden gemeinsam von den Pflegekassen und dem jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt betrieben. Sie befinden sich in der Regel in räumlicher Nähe zu den Kreis- bzw. Amtsverwaltungen der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.
Das Land begleitet die Pflegestützpunkte zusammen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den kommunalen Landesverbänden im Rahmen eines Steuerungsausschusses.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Beschreibung- Links -> Aushang Information zum Pflegestützpunkt , Nachbarschaftliches Engagement stärken , Infoblatt Kinderpflegeberatung
Aushang Information zum Pflegestützpunkt
Nachbarschaftliches Engagement stärken
Infoblatt Kinderpflegeberatung
zuständige Stelle
Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Zuständigkeit
Pflegestützpunkte: https://www.pflegestuetzpunktemv.de/images/2014_09_01_Flyer_MV.pdf bzw. https://www.pflegestuetzpunktemv.de/
LAGuS Neubrandenburg für niedrigschwellige Angebote: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Anerkennungen/
Ansprechpartner
Pflegestützpunkte
Beschreibung
Ihre Pflege- und Sozialberater in den Pflegestützpunkten in Wismar und Grevesmühlen:
- beraten Sie rund um das Thema Pflege,
- begleiten Sie und Ihre Angehörigen vom ersten Kontakt bis zur Umsetzung der Lösung Ihres individuellen Problems,
- koordinieren alle für Ihre Versorgung und Betreuung wesentlichen pflegerischen und sozialen Unterstützungsangebote und vieles mehr.
Die Pflegestützpunkte verfügen über ein leistungsfähiges Netzwerk mit Institutionen, Organisationen, Einrichtungen und Fachkräften.
Die Pflegestützpunkte informieren Sie auch zu ehrenamtlich nachbarschaftlichem Engagement. Sie können Sich kostenfrei qualifizieren lassen oder sich zu Helfern in Ihrer Umgebung vermitteln lassen.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: DB und ODEG
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: DB
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: DB und ODEG
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: DB
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 03841 3040-6599
Telefon Festnetz: 03841 3040-0
erforderliche Unterlagen
Zur allgemeinen Beratung benötigen Sie keine Unterlagen. Eventuell nur in Absprache mit dem Pflegestützpunkt.
Formulare
Formulare erhalten Sie bei: entfällt
Onlineverfahren möglich: entfällt
Schriftform erforderlich: entfällt
Persönliches Erscheinen nötig: entfällt
Voraussetzungen
Vorliegen von Pflegebedürftigkeit oder von Pflegebedürftigkeit bedroht
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Pflegestützpunkte können zu den öffentlichen Sprechzeiten von den Ratsuchenden direkt aufgesucht werden oder sich telefonisch beraten lassen. Die Kontaktaufnahme kann auch per E-Mail oder Fax erfolgen.
Auf Wunsch kann die Beratung auch zu Hause bei dem/der Pflegebedürftigen erfolgen. Dazu ist zuvor eine telefonische Terminabstimmung mit dem Pflegestützpunkt notwendig.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Beschreibung- Links -> Aushang Information zum Pflegestützpunkt , Nachbarschaftliches Engagement stärken , Infoblatt Kinderpflegeberatung
Spezieller Hinweis für Bürger:innen vom Landkreis Nordwestmecklenburg:
Die Pflegestützpunkte beraten zu allen Fragen rund um Pflege und Alter.
Wünschen Sie eine persönliche Beratung, wenden Sie sich zur vorherigen Terminabstimmung bitte telefonisch, per E-Mail oder Fax an uns.
Pflegestützpunkte in Nordwestmecklenburg:
Pflegestützpunkt Wismar
Pflegestützpunkt Grevesmühlen
Weitere Informationen:
www.pflegestuetzpunktemv.de
Qualifizierung von Ehrenamtlichen
Sie können Sich kostenfrei qualifizieren oder sich zu Helfern in Ihrer Umgebung vermitteln lassen. Informationen dazu finden Sie hier .
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Pflegestützpunkte beraten Sie auch in Ihrem Zuhause, sofern dies gewünscht ist.
Die Pflegestützpunkte sind nicht zuständig für:
- Fragen der Kassenaufsicht (Ansprechpartner fachlich zuständiges Ministerium des Hauptsitzes der jeweiligen Pflegekasse),
- für Fragen der Heimaufsicht (zuständig Heimaufsicht des Landkreises oder der kreisfreien Stadt),
- Fragen zum Pflegewohngeld (Bestandsregelung - Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt),
- für Fragen der Anerkennung niedrigschwelliger Angebote (Landesamt für Gesundheit und Soziales - LAGuS M-V).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 24.02.2020
Stichwörter
Pflege, Pflegestützpunkt