Pflegestützpunkte

    Pflegestützpunkte

    Angepasst an die jeweilige persönliche Situation der Rat- und Hilfesuchenden soll durch Beratung und mögliche Hilfestellungen eine bedarfsgerechte Lösung für die Pflege- und Entlastungsversorgung - ggf. zusammen mit den Angehörigen oder Betreuern - gefunden und vermittelt werden.

    Beschreibung

    Pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen werden in den örtlichen Pflegestützpunkten kostenlos, neutral und fachgerecht zu allen Fragen der häuslichen Pflege, teilstationären Pflege (z. B. Tages- oder Nachtpflege), Kurzzeitpflege (kurzzeitige Heimpflege z. B. nach Krankenhausaufenthalt) oder stationären Pflege (dauerhafte Heimpflege) beraten. Auf Wunsch wird bei der Antragstellung von Pflegeleistungen geholfen oder es werden auch entsprechende Hilfen vermittelt bzw. Kontakte hergestellt. Hierfür stehen kompetente Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sowie Sozialberaterinnen und Sozialberater in den Pflegestützpunkten zur Seite. Die Pflegestützpunkte werden gemeinsam von den Pflegekassen und dem jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt betrieben. Sie befinden sich in der Regel in räumlicher Nähe zu den Kreis- bzw. Amtsverwaltungen der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.
    Das Land begleitet die Pflegestützpunkte zusammen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den kommunalen Landesverbänden im Rahmen eines Steuerungsausschusses.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Pflegestützpunkte - LK MSE

    Pflegestützpunkte beraten telefonisch

    In Folge der Corona-Regelungen sind die Pflegestützpunkte in Demmin, Neustrelitz, Neubrandenburg und Waren (Müritz) zwar für den Besucherverkehr geschlossen, die Beratung findet jedoch trotzdem statt. Die Pflege- und Sozialberater stehen für alle Fragen rund um das Thema Pflege am Telefon zur Verfügung.
    Die Sprechzeiten und Kontaktdaten stehen auf der Internetseite www.pflegestuetzpunktemv.de .

    Wer etwas abgeben möchte, kann gern auch die Briefkasten an den Pflegestützpunkten nutzen.

    Im Pflegestützpunkt bekommen Sie Informationen und kostenlose, trägerneutrale und kompetente Beratung aus einer Hand rund um das Thema Pflege.

    Pflege-und Sozialberater geben Antworten auf Fragen wie:

    • Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
    • Wie kann ich Vorsorge treffen: Vollmacht, Betreuung, Patientenverfügung?
    • Wo stelle ich einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung?
    • Ich möchte die Pflege meiner Eltern übernehmen. Wie kann ich mich darauf vorbereiten?
    • Wo finde ich Pflege-, Betreuungseinrichtungen, Pflegedienste und andere Hilfsangebote?
    • Wie kann ich meine Wohnung so anpassen, dass ich hier trotz körperlicher Einschränkungen weiter leben kann?

    Pflege- und Sozialberater geben Hilfe:

    • Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und koordinieren alle für die Versorgung erforderlichen Unterstützungsangebote.
    • Wir ermitteln systematisch ihren individuellen Hilfebedarf.
    • Wir begleiten Sie und Ihre Angehörigen vom ersten Kontakt bis zur Umsetzung der gefundenen individuellen Lösung.

    Sprechtage:
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17.30 Uhr und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
    sowie nach Vereinbarung, auf Wunsch auch in der Häuslichkeit.

    Anschriften:
    Pflegestützpunkt Demmin, Adolf-Pompe-Straße 23, 17109 Demmin
    Pflegestützpunkt Neustrelitz, Elisabethstraße 6, 17235 Neustrelitz
    Pflegestützpunkt Neubrandenburg, Woldegker Str. 6 , 17033 Neubrandenburg
    Pflegestützpunkt Waren, Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren (Müritz) 

    Ansprechpartner:

    • In Demmin
      • Sozialberaterin Britta Stöckel Telefon: 0395 57087 4750
      • Pflegeberaterin Renate Hoff Telefon: 0395 57087 4751
      • Pflegeberater Ronny Meseck Telefon: 0395 57087 4751
    • In Waren (Müritz)
      • Sozialberaterinnen Annekatrin Wendt, Britta Stöckel Telefon: 0395 57087 2331
      • Pflegeberaterinnen Ellen Lemke, Lydia Troff, Jana Röseler Telefon: 0395 57087 2332
    • In Neustrelitz
      • Sozialberaterin Annekatrin Wendt Telefon: 03981 2629064
      • Pflegeberaterin Kathrin Wulf Telefon: 03981 2376101
    • In Neubrandenburg
      • Sozialberaterin Cornelia Blatt Telefon: 0395 57087 5752
      • Pflegeberaterinnen Silke Salis, Katrin Kroll, Anke Rossow Telefon: 0395 57087 5751

    Hinweis:
    Weitere Informationen unter www.pflegestuetzpunktemv.de

    Pflegestützpunkte im Geoportal: https://geoport-lk-mse.de/geoportal/pflegestuetzpunkte.php

    Pflegestützpunkte im Kartenportal: https://geoport-lk-mse.de/mp/portale/start/?layerIDs=11002,30900,91000&visibility=true,true,true&transparency=0,0,0¢er=366906,5940533&zoomlevel=3

    Träger der Pflegestützpunkte in Neubrandenburg, Demmin, Waren (Müritz) und Neustrelitz sind der Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte und die Pflege- und Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern.

    zuständige Stelle

    Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Zuständigkeit

    Pflegestützpunkte: https://www.pflegestuetzpunktemv.de/images/2014_09_01_Flyer_MV.pdf bzw. https://www.pflegestuetzpunktemv.de/

    LAGuS Neubrandenburg für niedrigschwellige Angebote: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Anerkennungen/

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Sozialamt / Hilfe zur Pflege / Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hochstraße 1

    17036 Neubrandenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
      Linien:
      • Bus: 22
      • Bus: 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-4214

    Fax: +49 395 57087-65992

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur allgemeinen Beratung benötigen Sie keine Unterlagen. Eventuell nur in Absprache mit dem Pflegestützpunkt.

    Formulare

    Formulare erhalten Sie bei: entfällt
    Onlineverfahren möglich:    entfällt
    Schriftform erforderlich:       entfällt
    Persönliches Erscheinen nötig: entfällt

    Voraussetzungen

    Vorliegen von Pflegebedürftigkeit oder von Pflegebedürftigkeit bedroht 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Pflegestützpunkte können zu den öffentlichen Sprechzeiten von den Ratsuchenden direkt aufgesucht werden oder sich telefonisch beraten lassen. Die Kontaktaufnahme kann auch per E-Mail oder Fax erfolgen.
    Auf Wunsch kann die Beratung auch zu Hause bei dem/der Pflegebedürftigen erfolgen. Dazu ist zuvor eine telefonische Terminabstimmung mit dem Pflegestützpunkt notwendig.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Pflegestützpunkte beraten Sie auch in Ihrem Zuhause, sofern dies gewünscht ist.
    Die Pflegestützpunkte sind nicht zuständig für:

    • Fragen der Kassenaufsicht (Ansprechpartner fachlich zuständiges Ministerium des Hauptsitzes der jeweiligen Pflegekasse), 
    • für Fragen der Heimaufsicht (zuständig Heimaufsicht des Landkreises oder der kreisfreien Stadt), 
    • Fragen zum Pflegewohngeld (Bestandsregelung - Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt), 
    • für Fragen der Anerkennung niedrigschwelliger Angebote (Landesamt für Gesundheit und Soziales - LAGuS M-V).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 24.02.2020

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Pflege, Pflegestützpunkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English