Bestattungsgeld für Kriegsopfer Gewährung

    Bestattungsgeld für Kriegsopfer

    Das Bestattungsgeld erhält, wer die Kosten der Bestattung des Verstorbenen bestritten hat. Das Bestattungsgeld wird in unterschiedlicher Höhe geleistet und regelmäßig angepasst.

    Beschreibung

    Das Bestattungsgeld erhält, wer die Kosten der Bestattung des Verstorbenen bestritten hat. Es wird in unterschiedlicher Höhe gewährt. Die Höhe hängt u. a. davon ab, ob das Bestattungsgeld für rentenberechtigte Beschädigte oder nichtrentenberechtigte Beschädigte geleistet wird und ob der Tod die Folge einer Schädigung ist.

    Vom Bestattungsgeld werden zunächst die Kosten der Bestattung an den gezahlt, der die Bestattung besorgt hat. Das gilt auch, wenn die Kosten der Bestattung aus öffentlichen Mitteln bestritten worden sind.
    Bleibt ein Überschuss, so sind nacheinander der Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Stiefeltern, die Pflegeeltern, die Enkel, die Großeltern, die Geschwister und die Geschwisterkinder bezugsberechtigt, wenn sie mit dem Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.

    Fehlen solche Berechtigte, so wird der Überschuss nicht ausgezahlt.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Dezernat Schwerin - Versorgungsamt Schwerin)

    Ansprechpartner

    Dezernat LAGuS 403 - Versorgungsamt Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Straße 47

    19061 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 09:00 - 12:00 Uhr Fr. keine Sprechzeit

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • Rechnung über Bestattungskosten

    Formulare

    Die Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    • Sie haben die Bestattungskosten getragen
    • Der Tod gilt stets dann als Folge einer Schädigung, wenn ein Beschädigter an einem Leiden stirbt, das als Folge einer Schädigung rechtsverbindlich anerkannt und für das ihm im Zeitpunkt des Todes Rente zuerkannt war.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Bestattungskosten bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bestattungskosten werden auf Antrag in der Regel sofort ausgezahlt.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zu gewährende Leistungen (z.B. Sterbegeld  aus der Krankenversicherung oder der Beamtenversorgung) werden auf das Bestattungsgeld angerechnet.
    • Stirbt ein Beschädigter an den Folgen einer Schädigung außerhalb seines ständigen Wohnsitzes, so werden die notwendigen Kosten für die Leichenüberführung erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Tod während eines Aufenthalts im Ausland eingetreten ist. In diesem Fall können Sie jedoch eine Beihilfe beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 24.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Heilbehandlung, Beschädigter, Rente, Bestattung, Leichenüberführung, Schädigung, Bestattungsgeld, Tod

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de