Seniorenpass Erteilung

    Seniorenpass beantragen

    Einige Kommunen bieten - meist einkommensabhängig - für Seniorinnen und Senioren sowie Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.

    Beschreibung

    Einige Kommunen bieten - meist einkommensabhängig - für Seniorinnen und Senioren sowie Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.

    Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, beispielsweise die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt Museen oder Ausstellungen zu besuchen sowie an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teilzunehmen.

    Ziel des Seniorenpasses ist es, insbesondere einkommensschwächeren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.

    Der Seniorenpass muss in der Regel jährlich neu beantragt werden.

    Hinweise für Schwerin: Seniorenpass

    Die Landeshauptstadt Schwerin bietet keinen Seniorenpass an. Stattdessen wird die SchwerinCard als Ermäßigungskarte angeboten. Sie ermöglicht Schweriner Bürgern und Bürgerinnen, die Sozialleistungen erhalten, eine Vielzahl von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von städtischen Einrichtungen. Diese berechnen sich entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung.
    Die kostenlose SchwerinCard ist im BürgerBüro des Stadthauses Am Packhof 2-6 erhältlich und ab Antragstellung ein Jahr gültig.

    zuständige Stelle

    Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung

    Zuständigkeit

    Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung nach.

    Ansprechpartner

    Für Schwerin wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis, ggf. Rentenausweis.

    Bei einkommensabhängiger Ausgabe des Seniorenpasses sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

    Formulare

    Einige Behörden verlangen einen formalen Antrag. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

    Kosten

    Die Erhebung einer Schutzgebühr durch die Behörde ist möglich. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 19.11.2018

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Rentnerpass, Pass für Senioren, Seniorenkarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de