Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

    Beschreibung

    Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

    Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist.

    Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.

    Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:

    • Beratung und persönliche Unterstützung,
    • Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung,
    • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

    Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.

    zuständige Stelle

    Auskünfte erteilt der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Obdachlosigkeit

    Die Zuständigkeit für Obdachlose liegt bei den Ämtern, Gemeinden und Städten.

    Die Zuständigkeit für Obdachlose liegt bei den Ämtern, Gemeinden und Städten.

    Ansprechpartner

    Eigenbetrieb Jobcenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 12/13

    18507 Grimmen

    Hausanschrift

    Scheunenweg 10

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Hausanschrift

    Gingster Chaussee 5a

    18528 Bergen auf Rügen

    Hausanschrift

    Carl-Heydemann-Ring 98

    18437 Stralsund

    Öffnungszeiten

    Sie können uns zu den folgenden Zeiten persönlich erreichen:  Dienstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr   Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Servicezeiten:   Montag         08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag       08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag   08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag          08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03831 357-3000

    Fax: 03831 357-444030

    E-Mail: KJC-VR@lk-vr.de

    Internet

    Stichwörter

    Bürgergeld, Jobcenter, soziale Schwierigkeiten

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2017 (von: Pischke, Tim)

    Technisch geändert am 18.03.2024 (von: Kannenberg, Viktoria)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Mindestens:

    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Formulare

    Unterlagen sind ggf. bei den zuständigen Trägern der Sozialhilfe erhältlich.

    Voraussetzungen

    • Vorliegen besonderer Lebensverhältnisse (zum Beispiel ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, fehlende oder nicht ausreichende Wohnung, gewaltgeprägte Lebensumstände, Haftentlassung),
    • Vorliegen sozialer Schwierigkeiten von gravierender Natur, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wesentlich einschränken und deutlich das Maß allgemeiner sozialer Schwierigkeiten übersteigen und
    • die Unfähigkeit des Betroffenen, die Schwierigkeiten aus eigenen Kräften zu überwinden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beratungstermin vereinbaren

    Fristen

    Einzelfallabhängig

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 06.12.2018

    Version

    Technisch erstellt am 06.05.2015 (von: Schaar, Alexander)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    persönliche Beratung, Wohnungsbeschaffung, persönliche Betreuung, Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes, Hilfe zur Ausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

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