Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.
Beschreibung
Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.
Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist.
Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.
Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:
- Beratung und persönliche Unterstützung,
- Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung,
- Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.
Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.
zuständige Stelle
Auskünfte erteilt der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Vorpommern-Rügen: Obdachlosigkeit
Die Zuständigkeit für Obdachlose liegt bei den Ämtern, Gemeinden und Städten.
Die Zuständigkeit für Obdachlose liegt bei den Ämtern, Gemeinden und Städten.
Ansprechpartner
Eigenbetrieb Jobcenter
Adresse
Hausanschrift
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Öffnungszeiten
Sie können uns zu den folgenden Zeiten persönlich erreichen:  Dienstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr   Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Servicezeiten:   Montag         08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag       08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag   08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag          08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bürgergeld, Jobcenter, soziale Schwierigkeiten
erforderliche Unterlagen
Mindestens:
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Formulare
Unterlagen sind ggf. bei den zuständigen Trägern der Sozialhilfe erhältlich.
Voraussetzungen
- Vorliegen besonderer Lebensverhältnisse (zum Beispiel ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, fehlende oder nicht ausreichende Wohnung, gewaltgeprägte Lebensumstände, Haftentlassung),
- Vorliegen sozialer Schwierigkeiten von gravierender Natur, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wesentlich einschränken und deutlich das Maß allgemeiner sozialer Schwierigkeiten übersteigen und
- die Unfähigkeit des Betroffenen, die Schwierigkeiten aus eigenen Kräften zu überwinden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Beratungstermin vereinbaren
Fristen
Einzelfallabhängig
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 06.12.2018
Stichwörter
persönliche Beratung, Wohnungsbeschaffung, persönliche Betreuung, Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes, Hilfe zur Ausbildung