Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

    Beschreibung

    Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

    Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist.

    Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.

    Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:

    • Beratung und persönliche Unterstützung,
    • Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung,
    • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

    Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.

    zuständige Stelle

    Auskünfte erteilt der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Sozialamt / sonstige Hilfen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    An der Hochstraße 1

    17036 Neubrandenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
      Linien:
      • Bus: 22
      • Bus: 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 395 57087-65992

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-5275

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    § 67 SGB XII (1) - Antragsformular
    § 67 SGB XII (3) - Sozialhilfeantrag
    § 67 SGB XII (2) - Antragsformular weiterführende Hilfe

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Mindestens:

    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Formulare

    Unterlagen sind ggf. bei den zuständigen Trägern der Sozialhilfe erhältlich.

    Voraussetzungen

    • Vorliegen besonderer Lebensverhältnisse (zum Beispiel ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, fehlende oder nicht ausreichende Wohnung, gewaltgeprägte Lebensumstände, Haftentlassung),
    • Vorliegen sozialer Schwierigkeiten von gravierender Natur, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wesentlich einschränken und deutlich das Maß allgemeiner sozialer Schwierigkeiten übersteigen und
    • die Unfähigkeit des Betroffenen, die Schwierigkeiten aus eigenen Kräften zu überwinden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beratungstermin vereinbaren

    Fristen

    Einzelfallabhängig

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 06.12.2018

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    persönliche Beratung, persönliche Betreuung, Hilfe zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes, Wohnungsbeschaffung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de