Hilfe zur Pflege Bewilligung

    Hilfe zur Pflege beantragen

    Mithilfe dieses Antrags können Sie Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragen.

    Beschreibung

    Mithilfe dieses Antrags können Sie Hilfe zur Pflege beantragen.

    Wenn Sie durch gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Hilfe anderer angewiesen sind, haben Sie unter bestimmten Umständen neben den Ansprüchen aus der Pflegeversicherung einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

    Grund für den Bedarf können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder auch gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen sein, die nicht selbständig kompensiert und bewältigt werden können.

    Die Feststellung, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt, erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), welcher von Ihrer Pflegeversicherung beauftragt wird. Nähere Auskünfte zu dem Feststellungsverfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegeversicherung.

    Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt Ihre Pflegebedürftigkeit. Dabei wird beurteilt, wie selbstständig Sie Ihren Alltag noch bewältigen können. Der Pflegegrad wird mit einem Punktesystem bestimmt. Ihre zuständige Pflegekasse ist dann für die Übernahme der Pflegekosten zuständig. Allerdings werden die Kosten von der Pflegeversicherung je nach Leistungsart nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen übernommen. Ist Ihnen die Übernahme der ungedeckten Restkosten nicht möglich, kommen unter Berücksichtigung der Feststellungen des MDK Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) - wie die Hilfe zur Pflege - in Frage.

    Sollten Sie nicht pflegeversichert sein und somit kein Gutachten des MDK und keine Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse erhalten, kann der Sozialhilfeträger das jeweils zuständige Gesundheitsamt (sog. Amtsarzt) mit einer Begutachtung beauftragen.

    Sie erhalten Hilfe zur Pflege nur dann, wenn Ihr Einkommen und Vermögen (oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners) nicht ausreichen. Unterhaltspflichtige Angehörige werden herangezogen, sofern deren jährliches Bruttoeinkommen mehr als 100.000,00 EUR beträgt, siehe auch Gesetz zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (sog. Angehörigen-Entlastungsgesetz).


    Sie haben Anspruch auf folgende Leistungen:

    Ab Pflegegrad 1:

    • Pflegehilfsmittel
    • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes;
    • Digitale Pflegeanwendungen
    • Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
    • einen Entlastungsbetrag.

    Ab Pflegegrad 2 - 5:

    • Häusliche Pflege (in Form von Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, anderen Leistungen, digitalen Pflegeanwendungen, ergänzender Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen)
    • Teilstationäre Pflege
    • Kurzzeitpflege
    • einen Entlastungsbetrag
    • Stationäre Pflege

    Die Hilfe zur Pflege wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen gewährt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Voraussetzung

    Die Hilfe zur Pflege umfasst für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5:

    • Häusliche Pflege (Der Antragsteller wird zu Hause gepflegt.)
    • Teilstationäre Pflege (Der Antragsteller wird entweder tagsüber oder während der Nacht in einer Einrichtung versorgt.)
    • Vollstationäre Pflege (Der Antragsteller lebt in einer Pflegeeinrichtung und wird dort vom Pflegepersonal versorgt.)
    • Kurzzeitpflege (Der Antragsteller wird vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut.)

    zuständige Stelle

    Zuständig ist der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt).

    Ansprechpartner

    Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt/Hilfe zur Pflege

    Beschreibung

    Sozialhilfe:

    Einen wesentlichen Teil dieser Arbeit umfasst die Sozialhilfe. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht und in der Zusammenarbeit mit den Leistungsberechtigten diese zu befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Sozialhilfe wird nachrangig gegenüber dem Einkommen aus Arbeit sowie von Einnahmen und Vermögen des Leistungsberechtigten und gegenüber anderen Sozialleistungsträgern gewährt.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
      Anzahl: 21  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 121  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Lindengarten in Wismar
      Linie:
      • Bus: Lindengarten in Wismar
    • Haltestelle: Malzfabrik in Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen
    • Haltestelle: Wismar Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Wismar Bahnhof
    • Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
    • Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
      Linie:
      • Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Rostocker Straße 76

    23970 Wismar

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
      Anzahl: 21  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 121  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Lindengarten in Wismar
      Linie:
      • Bus: Lindengarten in Wismar
    • Haltestelle: Malzfabrik in Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen
    • Haltestelle: Wismar Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Wismar Bahnhof
    • Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
    • Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
      Linie:
      • Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03841 3040-0

    Fax: 03841 3040-6599

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    •  Frühere Leistungsbezüge


    Bei Pflegeversicherten:

    • Nachweis Mitgliedsbescheinigung Kranken und Pflegeversicherung
    • Medizinisches Gutachten des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung
    • Bescheid der Pflegekasse über Pflegegrad und Leistungen der Pflegeversicherung


    Bei Nicht-Pflegeversicherten:

    • Ärztlicher Bericht

    Formulare

    Entsprechende Formulare sind beim zuständigen Träger der Sozialhilfe (Sozialamt) erhältlich. Ggf. sind Antragsformulare auch online abrufbar.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigung haben, die Ihre Selbstständigkeit erschwert (mindestens Pflegegrad 1).
    • Sie (oder Ihre nicht getrennt lebende Ehegattin oder Lebenspartnerin bzw. Ihr nicht getrenntlebender Ehegatte oder Lebenspartner) verfügen über nicht genügend Einkommen oder Vermögen, um die Pflegekosten zu decken.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Voraussetzung

    Müssen sich Verwandte an den Kosten beteiligen?
    Unterhaltspflichtige ersten Grades, das sind meistens die Kinder der Pflegebedürftigen, werden durch das Sozialamt im Einzelfall nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen herangezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Nach Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft und, falls erforderlich, die Pflegebedürftigkeit bestimmt. Außerdem werden Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft. Ist die pflegebedürftige Person minderjährig und unverheiratet, wird das Einkommen und Vermögen ihrer Eltern berücksichtigt. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben aufgrund der geringen Ausprägung ihrer Beeinträchtigungen (nur) einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Darüber hinaus wird ein Entlastungsbetrag in Höhe von derzeit maximal 125 Euro monatlich gewährt.

    Ein Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege unterhalb des Pflegegrades 1 besteht nicht.

    Weitere Informationen

    Zum 01.01.2017 wurden die bisher geltenden Pflegestufen "0", 1, 2 und 3 von den fünf neuen Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst. Seitdem dienen Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Betroffenen. Diese Änderungen sollen im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 08.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Stichwörter

    Pflegekräfte, stationäre Pflege, Krankheit, Pflegestufe, häusliche Pflege, SGB XII, Sozialhilfe, Pflegegeld, Sozialhilfe, Kurzzeitpflege, Teilstationäre Pflege, Vollstationäre Pflege, Pflegebedürftigkeit, Hilfsmittel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de