Angebote der Jugendsozialarbeit
Förderung junger Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.
Beschreibung
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: diverse Beschreibungen
Jugendsozialarbeit versteht sich als niederschwelliges offenes Angebot für alle jungen Menschen im Alter von sechs Jahren bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Die Jugendsozialarbeit kann in Einrichtungen sowie in Form von aufsuchender Jugendsozialarbeit durchgeführt werden.
Die Arbeit der Jugendsozialarbeit wird in Form von Einzelarbeit und Gruppenarbeit mit jungen Menschen sowie der dazu notwendigen Netzwerk- und Gremienarbeit, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen sowie der Bedarfe, Anliegen und Erfahrungen aller Geschlechter im Hinblick auf die individuelle und soziale Entwicklung der jungen Menschen, angeboten.
Die Jugendsozialarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg wird finanziert aus Mitteln der Europäischen Union sowie aus Mitteln des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Gemeinden.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg fördert Maßnahmen und Projekte der Jugendsozialarbeit auf der Grundlage der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg.
zuständige Stelle
Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Fachgebiet Jugendarbeit, Jugendhilfe, Prävention und wirtschaftliche Hilfen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung. Besucheradresse: Der Eingang erfolgt über das Treppenhaus in dem Eingangsbereich, der zum EDEKA führt. Parkmöglichkeiten sind über das kostenpflichtige Parkhaus der Altwismarstraße oder die Parkfläche des Landkreises in der Rostocker Straße gewährleistet.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03841 3040-5101
Fax: 03841 3040-5199
Kontaktperson
Frau A. Heller-Martens
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5192
Fax: +49 3841 3040-85192
Frau S. Lange
Frau F. Kablau
Frau S. Haase
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5190
Fax: +49 3841 3040-85190
Frau B. Mielzarek
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5189
Fax: +49 3841 3040-85189
Frau A. Rieckhoff
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5195
Fax: +49 3841 3040-85195
Frau J. Tiesen
Frau M. Freese
Frau S. Hagendorf
Fax: +49 3841 3040-85194
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5194
Frau C. Liebau
Frau B. Lüth
Frau A. Wieck
Frau L. Schneider
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5186
Fax: +49 3841 3040-85186
Frau L. Berdichevskaia
Fax: +49 3841 3040-85112
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5112
Formulare
Jugendsozialarbeit - Antrag Personalkosten
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nordwestmecklenburg: diverse Beschreibungen
- Antrag Personalkostenzuschuss Jugendsozialarbeit
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: diverse Beschreibungen
Spezieller Hinweis vom Landkreis Nordwestmecklenburg
Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiative sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nordwestmecklenburg: diverse Beschreibungen
- Sozialgesetzbuch (SGB) XIII
- gültige Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg
- Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Freistellung ehrenamtlicher Mitarbeiter und der Fortbildung hauptberuflicher Fachkräfte und Mitarbeiter
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordwestmecklenburg: diverse Beschreibungen
Das Verfahren ist in der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg geregelt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung am 25.06.2019
Stichwörter
Jugendhaus, Mädchentreff, Jugendclub, Schulsozialarbeit, Jugendzentrum, KJFE, Mädchenhaus, Frauentreff, Streetworker