Angebote der Jugendsozialarbeit Unterbreitung

    Angebote der Jugendsozialarbeit

    Förderung junger Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.

    Beschreibung

    Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: diverse Beschreibungen

    Jugendsozialarbeit versteht sich als niederschwelliges offenes Angebot für alle jungen Menschen im Alter von sechs Jahren bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Die Jugendsozialarbeit kann in Einrichtungen sowie in Form von aufsuchender Jugendsozialarbeit durchgeführt werden.

    Die Arbeit der Jugendsozialarbeit wird in Form von Einzelarbeit und Gruppenarbeit mit jungen Menschen sowie der dazu notwendigen Netzwerk- und Gremienarbeit, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen sowie der Bedarfe, Anliegen und Erfahrungen aller Geschlechter im Hinblick auf die individuelle und soziale Entwicklung der jungen Menschen, angeboten.

    Die Jugendsozialarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg wird finanziert aus Mitteln der Europäischen Union sowie aus Mitteln des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Gemeinden.

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg fördert Maßnahmen und Projekte der Jugendsozialarbeit auf der Grundlage der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg.

    zuständige Stelle

    Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Jugendarbeit, Jugendhilfe, Prävention und wirtschaftliche Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Altwismarstraße 7-17

    23966 Wismar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 121  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
      Anzahl: 21  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
      Linie:
      • Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
    • Haltestelle: Wismar Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Wismar Bahnhof
    • Haltestelle: Lindengarten in Wismar
      Linie:
      • Bus: Lindengarten in Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung. Besucheradresse: Der Eingang erfolgt über das Treppenhaus in dem Eingangsbereich, der zum EDEKA führt. Parkmöglichkeiten sind über das kostenpflichtige Parkhaus der Altwismarstraße oder die Parkfläche des Landkreises in der Rostocker Straße gewährleistet.

    Kontakt

    Fax: 03841 3040-5199

    Telefon Festnetz: 03841 3040-5101

    Kontaktperson

    Formulare

    Jugendsozialarbeit - Antrag Personalkosten

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: diverse Beschreibungen

    • Antrag Personalkostenzuschuss Jugendsozialarbeit

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: diverse Beschreibungen

    Spezieller Hinweis vom Landkreis Nordwestmecklenburg

    Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiative sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: diverse Beschreibungen

    Das Verfahren ist in der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg geregelt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung am 25.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Stichwörter

    Jugendhaus, Mädchentreff, Jugendclub, Schulsozialarbeit, Jugendzentrum, KJFE, Mädchenhaus, Frauentreff, Streetworker

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de