Angebote der Jugendsozialarbeit Unterbreitung

    Angebote der Jugendsozialarbeit

    Förderung junger Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.

    Beschreibung

    Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

    zuständige Stelle

    Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Fachgruppe Jugendarbeit/Prävention

    Beschreibung

    Die Angebote der Fachgruppe Jugendarbeit und Prävention tragen dazu bei, in unserer Landeshauptstadt Schwerin eine kinder- und familienfreundliche Lebensumwelt zu schaffen oder zu bewahren und sozialräumliche Beziehungen zu stärken. Junge Menschen werden in ihrer Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und sozialen Persönlichkeit unterstützt. Ihre Integration und Teilhabe in der Gesellschaft und die Erziehung in ihrer Familie werden gefördert. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den Angelegenheiten, die sie betreffen, die Wahrung ihrer Rechte und Schutzmaßnahmen, um Kindeswohlgefahren vorzubeugen, spielen dabei eine wichtige Rolle.

    Fachkräfte, wie z. B. Sozialpädagog*innen arbeiten hauptamtlich bei den freien Trägern der Jugendhilfe. Aber auch ehrenamtlich engagieren sich Bürger*innen in Jugendverbänden für die Belange von jungen Menschen und deren Familien. Sie bieten die individuellen Beratungs- und Unterstützungs- und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre an.

    Die Mitarbeiterinnen der Fachgruppe Jugendarbeit / Prävention unterstützen, beraten und prüfen die Fachkräfte und die Projektträger fachlich und verwalten finanzielle Förderangelegenheiten. Sie arbeiten in verschiedenen Gremien, Netzwerken und Arbeitskreisen. Sie organisieren Fortbildungsangebote für Fachkräfte und Eltern. Sie kooperieren mit vielen Beteiligten, z. B. mit der Jugendhilfeplanung, den Trägern der freien Jugendhilfe, Schulen, dem Gesundheitsamt, dem Jobcenter, allen anderen Fachgruppen im Jugendamt und dem Jugendhilfeausschuss. So ermitteln sie zusammen erforderliche Leistungen und prüfen, steuern und planen deren Umsetzung.

    Unsere Leistungen, Unterstützung und Förderung der Jugendarbeit:

    • Schulsozialarbeit
    • Jugendsozialarbeit – Jugendtreffs, Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendverbände
    • Straßensozialarbeit
    • JUST - Begleitung beim Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf
    • Legale Graffitiflächen in Schwerin
    • Kinder- und Jugendrat

    Unsere Leistungen der Prävention sowie der erzieherischen Förderung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen:

    • Frühen Hilfen
    • Familienbildung
    • Kinderschutz Koordination

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 30
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 123
    Gebühren: ja

    Haltestelle Hauptbahnhof

    Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)

    Straßenbahn: 1, 4


    Haltestelle Stadthaus

    Straßenbahn: 2


    Schwerin Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2024 (von: Henschke, Christoph)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Henschke, Christoph)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung am 25.06.2019

    Version

    Technisch erstellt am 06.05.2015 (von: Schaar, Alexander)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Frauentreff, Mädchenhaus, Schulsozialarbeit, KJFE, Streetworker, Mädchentreff, Jugendzentrum, Jugendclub, Jugendhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)