jugendgefährdende Medien Prüfung

    Jugendgefährdende Medien - Prüfung

    Möchte ein Unternehmen einen Kinofilm, eine DVD oder eine Blu-ray oder ein Computerspiel auf einem Trägermedium vermarkten und damit in den öffentlichen Verkauf bringen, müssen sie das Prüfverfahren bei der USK oder der FSK durchlaufen.

    Beschreibung

    Möchte ein Unternehmen einen Kinofilm, eine DVD oder eine Blu-ray oder ein Computerspiel auf einem Trägermedium vermarkten und damit in den öffentlichen Verkauf bringen, müssen sie das Prüfverfahren bei der USK oder der FSK durchlaufen.

    Nach einer entsprechenden Alterskennzeichnung dürfen die Filme und Computerspiele Kindern und Jugendlichen nur entsprechend ihrer Alterskennzeichnung zugänglich gemacht werden. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) kann Filme, Spiele, Bücher, Internetseiten, wenn sie jugendgefährdende Inhalte haben, indizieren. Damit soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu diesen Medien erhalten. Eine Indizierung durch die BPjM beinhaltet u.a. Werbe- und Vermarktungsbeschränkungen.   

    Telemedien fallen nicht unter die Prüfung bei der USK und FSK. Zu den Telemedien gehören alle Online-Angebote, die im Internet abrufbar sind, Telebanking, E-Mails, Teleshopping, Video Streaming bzw. Video on Demand, Download von Computerspielen, Videotext, Radiotext, etc.

    Die Prüfung und Beurteilung Telemedienangeboten hinsichtlich des Jugendschutzes ist Kernaufgabe der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Dabei ist sie gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zuständig für die Aufsicht über den privaten Rundfunk und Telemedienanbieter mit Sitz in Deutschland.

    zuständige Stelle

    Das Bundesministerium, die Obersten Landesjugendbehörden der Länder und die Selbstkontrolleinrichtungen

    In MV: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

    Ansprechpartner

    Für Anklam wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Alterskennzeichnung von Filmen und Computerspielen durch die Selbstkontrollen erfolgt, bevor das Spiel oder der Film veröffentlicht und vertrieben wird.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 26.06.2019

    Version

    Technisch erstellt am 06.05.2015 (von: Schaar, Alexander)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: system)

    Stichwörter

    BPjM, USK, JuSchG, Freiwillige Selbstkontrolle, jugendgefährdende Medien, FSK

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)