Jugendgefährdende Medien - Prüfung
Möchte ein Unternehmen einen Kinofilm, eine DVD oder eine Blu-ray oder ein Computerspiel auf einem Trägermedium vermarkten und damit in den öffentlichen Verkauf bringen, müssen sie das Prüfverfahren bei der USK oder der FSK durchlaufen.
Beschreibung
Möchte ein Unternehmen einen Kinofilm, eine DVD oder eine Blu-ray oder ein Computerspiel auf einem Trägermedium vermarkten und damit in den öffentlichen Verkauf bringen, müssen sie das Prüfverfahren bei der USK oder der FSK durchlaufen.
Nach einer entsprechenden Alterskennzeichnung dürfen die Filme und Computerspiele Kindern und Jugendlichen nur entsprechend ihrer Alterskennzeichnung zugänglich gemacht werden. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) kann Filme, Spiele, Bücher, Internetseiten, wenn sie jugendgefährdende Inhalte haben, indizieren. Damit soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu diesen Medien erhalten. Eine Indizierung durch die BPjM beinhaltet u.a. Werbe- und Vermarktungsbeschränkungen.
Telemedien fallen nicht unter die Prüfung bei der USK und FSK. Zu den Telemedien gehören alle Online-Angebote, die im Internet abrufbar sind, Telebanking, E-Mails, Teleshopping, Video Streaming bzw. Video on Demand, Download von Computerspielen, Videotext, Radiotext, etc.
Die Prüfung und Beurteilung Telemedienangeboten hinsichtlich des Jugendschutzes ist Kernaufgabe der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Dabei ist sie gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zuständig für die Aufsicht über den privaten Rundfunk und Telemedienanbieter mit Sitz in Deutschland.
zuständige Stelle
Das Bundesministerium, die Obersten Landesjugendbehörden der Länder und die Selbstkontrolleinrichtungen
In MV: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Ansprechpartner
Für Barth wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Alterskennzeichnung von Filmen und Computerspielen durch die Selbstkontrollen erfolgt, bevor das Spiel oder der Film veröffentlicht und vertrieben wird.
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 26.06.2019
Stichwörter
FSK, BPjM, jugendgefährdende Medien, JuSchG, USK, Freiwillige Selbstkontrolle