Angebote der Jugendarbeit Unterbreitung

    Förderung: Zuwendungen zur Kinder- und Jugendhilfe beantragen

    Jungen Menschen sollen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei ihr Interesse aufgreifen.

    Beschreibung

    Was wird gefördert?

    Die Förderung dient:

    •     einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung und Sicherung von Angeboten und Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe,
    •     der positiven Beeinflussung konkreter Rahmenbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern,
    •     der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen,
    •     einer innovativen und nachhaltigen Qualitätsentwicklung und -sicherung der Angebote und Strukturen.

    Gefördert werden Vorhaben, die den jugendpolitischen Zielstellungen der §§ 11 bis 14 SGB VIII und der Stärkung einer familiennahen Jugendhilfe dienlich sind. Dies umfasst ebenso Vorhaben zur Entwicklung des Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeangebotes im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 bis 35 SGB VIII.

    Wer wird gefördert?

    Je nach Zuwendungsbereich Träger der freien Jugendhilfe als auch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Wie wird gefördert?

    Die Zuwendung wird im Wege einer Anteil oder Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an Träger der freien Jugendhilfe oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung an Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    Insgesamt sind ca. 200 freie und öffentliche Träger, Initiativen und Einrichtungen im Landkreis Nordwestmecklenburg bekannt, die zu verschiedenen Schwerpunkten der Jugendarbeit und Jugendbildung vielfältige Angebote unterbreiten.

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg fördert Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendbildung auf der Grundlage der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg. Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehören:

    1.     außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,

    2.     Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,

    3.     arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,

    4.     internationale Jugendarbeit,

    5.     Kinder- und Jugenderholung sowie Angebote der Feriengestaltung,

    6.     Jugendberatung,

    7.    aufsuchende und zielgruppenorientierte Jugendarbeit,

    8.     die Bereitstellung besonderer Angebote für Kinder.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    Insgesamt sind ca. 200 freie und öffentliche Träger, Initiativen und Einrichtungen im Landkreis Nordwestmecklenburg bekannt, die zu verschiedenen Schwerpunkten der Jugendarbeit und Jugendbildung vielfältige Angebote unterbreiten.

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg fördert Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendbildung auf der Grundlage der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg. Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehören:

    1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,

    2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,

    3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,

    4. internationale Jugendarbeit,

    5. Kinder- und Jugenderholung sowie Angebote der Feriengestaltung,

    6. Jugendberatung,

    7. aufsuchende und zielgruppenorientierte Jugendarbeit,

    8. die Bereitstellung besonderer Angebote für Kinder.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 2030 - Förderung III – 1

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustrelitzer Straße 120

    17033 Neubrandenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2024

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für den Bereich Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg
    • Verwendungsnachweis über die Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Jugendarbeit im Landkreis Nordwestmecklenburg
    • Belegliste
    • Teilnehmerliste

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für den Bereich Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg
    • Verwendungsnachweis über die Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Jugendarbeit im Landkreis Nordwestmecklenburg
    • Belegliste
    • Teilnehmerliste

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    Spezieller Hinweis vom Landkreis Nordwestmecklenburg

    Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiative sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    Spezieller Hinweis vom Landkreis Nordwestmecklenburg

    Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiative sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    Das Verfahren ist in der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg geregelt.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    Das Verfahren ist in der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg geregelt.

    Fristen

    Laufzeit der Förderung: ab dem 01.01.2022

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 03.07.2019

    Version

    Technisch erstellt am 06.05.2015

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Stichwörter

    Frauentreff, Jugendclub, Streetworker, Jugendhaus, Mädchenhaus, Mädchentreff, KJFE, Jugendzentrum, Sportverein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021