Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen.
Beschreibung
Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen. Dabei sind Angebote in folgenden Bereichen möglich:
- Außerschulische Aktivitäten im Bereich der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung
- Angebote im Bereich von:
- Sport, Spiel und Geselligkeit
- Internationale Jugendarbeit
- Kinder- und Jugenderholung
- Beratungen
Nach § 14 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen und Eltern Angebote gemacht werden. Diese sollen jungen Menschen Möglichkeiten und Fähigkeiten vermitteln, sich oder andere vor gefährlichen Situationen zu schützen. Zudem soll die Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit gefördert werden und ein Verantwortungsgefühl gegenüber den Mitmenschen vermittelt werden. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt werden.
zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner
Fachgebiet Jugendarbeit, Jugendhilfe, Prävention und wirtschaftliche Hilfen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontakt
Fax: 03841 3040-5199
Telefon Festnetz: 03841 3040-5101
Kontaktperson
Frau S. Lange
Frau F. Kablau
Frau S. Haase
Frau B. Mielzarek
Fax: +49 3841 3040-5199
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5189
Frau A. Rieckhoff
Fax: +49 3841 3040-5199
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5189
Frau J. Tiesen
Frau M. Freese
Frau S. Hagendorf
Fax: +49 3841 3040-5198
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5194
Frau C. Liebau
Frau B. Lüth
Frau A. Wieck
Frau A. Heller-Martens
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5192
Fax: +49 3841 3040-5199
Frau L. Schneider
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5186
Fax: +49 3841 3040-5199
Frau L. Berdichevskaia
Fax: +49 3841 3040-5199
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5112
Formulare
Jugendförderung (4) - Teilnehmerliste
Jugendförderung (1) - Antrag Personal-Projektkosten
Jugendförderung (3) - Beleglisten
Jugendförderung (2) - Antrag
Jugendförderung (5) - Verwendungsnachweis
Jugendförderung (6) - Datenschutz- und Einwilligungserklärung
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.
Rechtsgrundlage(n)
- Landesjugendplan M-VLAGuS - Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- SGB VIII
- Kinder- und Jugendförderungsgesetz M-V
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 03.07.2019
Stichwörter
Kinderschutz, Kinder, Jugenschutz, Förderung der Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung, Internationale Jugendarbeit, Jugend, Kinder- und Jugendschutz, Jugendarbeit, SGB VIII, Erziehung