Angebote der Jugendarbeit

    Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

    Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen.

    Beschreibung

    Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen. Dabei sind Angebote in folgenden Bereichen möglich:

    • Außerschulische Aktivitäten im Bereich der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung
    • Angebote im Bereich von:
      • Sport, Spiel und Geselligkeit
      • Internationale Jugendarbeit
      • Kinder- und Jugenderholung
      • Beratungen

    Nach § 14 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen und Eltern Angebote gemacht werden. Diese sollen jungen Menschen Möglichkeiten und Fähigkeiten vermitteln, sich oder andere vor gefährlichen Situationen zu schützen. Zudem soll die Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit gefördert werden und ein Verantwortungsgefühl gegenüber den Mitmenschen vermittelt werden. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt werden.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    Insgesamt sind ca. 200 freie und öffentliche Träger, Initiativen und Einrichtungen im Landkreis Nordwestmecklenburg bekannt, die zu verschiedenen Schwerpunkten der Jugendarbeit und Jugendbildung vielfältige Angebote unterbreiten.

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg fördert Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendbildung auf der Grundlage der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg. Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehören:

    1.     außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,

    2.     Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,

    3.     arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,

    4.     internationale Jugendarbeit,

    5.     Kinder- und Jugenderholung sowie Angebote der Feriengestaltung,

    6.     Jugendberatung,

    7.    aufsuchende und zielgruppenorientierte Jugendarbeit,

    8.     die Bereitstellung besonderer Angebote für Kinder.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    Insgesamt sind ca. 200 freie und öffentliche Träger, Initiativen und Einrichtungen im Landkreis Nordwestmecklenburg bekannt, die zu verschiedenen Schwerpunkten der Jugendarbeit und Jugendbildung vielfältige Angebote unterbreiten.

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg fördert Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendbildung auf der Grundlage der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg. Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehören:

    1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,

    2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,

    3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,

    4. internationale Jugendarbeit,

    5. Kinder- und Jugenderholung sowie Angebote der Feriengestaltung,

    6. Jugendberatung,

    7. aufsuchende und zielgruppenorientierte Jugendarbeit,

    8. die Bereitstellung besonderer Angebote für Kinder.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Jugendarbeit, Jugendhilfe, Prävention und wirtschaftliche Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Altwismarstraße 7-17

    23966 Wismar

    Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
    Anzahl: 21
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 121
    Gebühren: nein

    Dr.-Leber-Straße in Wismar

    Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar


    Lindengarten in Wismar

    Bus: Lindengarten in Wismar


    Wismar Bahnhof

    Regionalbahn: Wismar Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    23958 Wismar

    Postanschrift

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung. Besucheradresse: Der Eingang erfolgt über das Treppenhaus in dem Eingangsbereich, der zum EDEKA führt. Parkmöglichkeiten sind über das kostenpflichtige Parkhaus der Altwismarstraße oder die Parkfläche des Landkreises in der Rostocker Straße gewährleistet.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03841 3040-5101

    Fax: 03841 3040-5199

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für den Bereich Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg
    • Verwendungsnachweis über die Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Jugendarbeit im Landkreis Nordwestmecklenburg
    • Belegliste
    • Teilnehmerliste

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für den Bereich Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg
    • Verwendungsnachweis über die Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Jugendarbeit im Landkreis Nordwestmecklenburg
    • Belegliste
    • Teilnehmerliste

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    Spezieller Hinweis vom Landkreis Nordwestmecklenburg

    Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiative sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    Spezieller Hinweis vom Landkreis Nordwestmecklenburg

    Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiative sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    Das Verfahren ist in der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg geregelt.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie

    Das Verfahren ist in der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg geregelt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 03.07.2019

    Version

    Technisch erstellt am 06.05.2015 (von: Schaar, Alexander)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Kinderschutz, Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Jugendarbeit, Erziehung, Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung, Kinder, Internationale Jugendarbeit, Jugend, SGB VIII, Jugenschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)