Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen.
Beschreibung
Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen. Dabei sind Angebote in folgenden Bereichen möglich:
- Außerschulische Aktivitäten im Bereich der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung
- Angebote im Bereich von:
- Sport, Spiel und Geselligkeit
- Internationale Jugendarbeit
- Kinder- und Jugenderholung
- Beratungen
Nach § 14 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen und Eltern Angebote gemacht werden. Diese sollen jungen Menschen Möglichkeiten und Fähigkeiten vermitteln, sich oder andere vor gefährlichen Situationen zu schützen. Zudem soll die Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit gefördert werden und ein Verantwortungsgefühl gegenüber den Mitmenschen vermittelt werden. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt werden.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie
Insgesamt sind ca. 200 freie und öffentliche Träger, Initiativen und Einrichtungen im Landkreis Nordwestmecklenburg bekannt, die zu verschiedenen Schwerpunkten der Jugendarbeit und Jugendbildung vielfältige Angebote unterbreiten.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg fördert Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendbildung auf der Grundlage der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg. Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehören:
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4. internationale Jugendarbeit,
5. Kinder- und Jugenderholung sowie Angebote der Feriengestaltung,
6. Jugendberatung,
7. aufsuchende und zielgruppenorientierte Jugendarbeit,
8. die Bereitstellung besonderer Angebote für Kinder.
zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner
Fachgebiet Jugendarbeit, Jugendhilfe, Prävention und wirtschaftliche Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung. Besucheradresse: Der Eingang erfolgt über das Treppenhaus in dem Eingangsbereich, der zum EDEKA führt. Parkmöglichkeiten sind über das kostenpflichtige Parkhaus der Altwismarstraße oder die Parkfläche des Landkreises in der Rostocker Straße gewährleistet.
Kontakt
Fax: 03841 3040-5199
Telefon Festnetz: 03841 3040-5101
Kontaktperson
Frau A. Heller-Martens (Sachbearbeiterin Prävention)
Frau S. Lange (Sachbearbeiterin Haushalt)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85174
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5174
E-Mail: S.Lange@nordwestmecklenburg.de
Frau F. Kablau (Fachgebietsleitung Jugendarbeit, Jugendhilfe, Prävention und wirtschaftliche Hilfen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5170
Fax: +49 3841 3040-85170
E-Mail: F.Kablau@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Haase-Blum (Sachbearbeiterin Jugendarbeit)
Frau B. Mielzarek (Sachbearbeiterin Jugendarbeit)
Frau A. Rieckhoff (Sachbearbeiterin Jugendarbeit/Familienbildung)
Frau J. Tiesen (Sachbearbeiterin Jugendarbeit)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85188
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5188
E-Mail: J.Tiesen@nordwestmecklenburg.de
Frau M. Freese (Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85129
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5129
E-Mail: M.Freese@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Hagendorf (Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe)
Frau C. Liebau (Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5127
Fax: +49 3841 3040-85127
E-Mail: C.Liebau@nordwestmecklenburg.de
Frau B. Lüth (Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5126
Fax: +49 3841 3040-85126
E-Mail: B.Lueth@nordwestmecklenburg.de
Frau A. Wieck (Sachbearbeiter Wirtschaftliche Jugendhilfe)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5128
Fax: +49 3841 3040-85128
E-Mail: A.Wieck@nordwestmecklenburg.de
Frau L. Schneider (Sachbearbeiterin Jugendhilfeplanung)
Frau L. Berdichevskaia (Sachbearbeiterin Fach- und Finanzcontrolling)
Formulare
Jugendförderung (3) - Beleglisten
Jugendförderung (2) - Antrag
Jugendförderung (1) - Antrag Personal-Projektkosten
Jugendförderung (4) - Teilnehmerliste
Jugendförderung (6) - Datenschutz- und Einwilligungserklärung
Jugendförderung (5) - Verwendungsnachweis
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für den Bereich Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg
- Verwendungsnachweis über die Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Jugendarbeit im Landkreis Nordwestmecklenburg
- Belegliste
- Teilnehmerliste
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie
Spezieller Hinweis vom Landkreis Nordwestmecklenburg
Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiative sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.
Rechtsgrundlage(n)
- Landesjugendplan M-VLAGuS - Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- SGB VIII
- Kinder- und Jugendförderungsgesetz M-V
Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordwestmecklenburg: ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie
Das Verfahren ist in der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg geregelt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 03.07.2019
Stichwörter
Jugend, Kinder- und Jugendschutz, Kinderschutz, SGB VIII, Jugendarbeit, Kinder, Kinder- und Jugenderholung, Erziehung, Förderung der Jugendarbeit, Internationale Jugendarbeit, Jugenschutz