Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen.
Beschreibung
Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen. Dabei sind Angebote in folgenden Bereichen möglich:
- Außerschulische Aktivitäten im Bereich der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung
- Angebote im Bereich von:
- Sport, Spiel und Geselligkeit
- Internationale Jugendarbeit
- Kinder- und Jugenderholung
- Beratungen
Nach § 14 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen und Eltern Angebote gemacht werden. Diese sollen jungen Menschen Möglichkeiten und Fähigkeiten vermitteln, sich oder andere vor gefährlichen Situationen zu schützen. Zudem soll die Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit gefördert werden und ein Verantwortungsgefühl gegenüber den Mitmenschen vermittelt werden. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt werden.
zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner
Fachgebiet Jugendarbeit, Jugendhilfe, Prävention und wirtschaftliche Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung. Besucheradresse: Der Eingang erfolgt über das Treppenhaus in dem Eingangsbereich, der zum EDEKA führt. Parkmöglichkeiten sind über das kostenpflichtige Parkhaus der Altwismarstraße oder die Parkfläche des Landkreises in der Rostocker Straße gewährleistet.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03841 3040-5101
Fax: 03841 3040-5199
Kontaktperson
Frau A. Heller-Martens
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5192
Fax: +49 3841 3040-85192
Frau S. Lange
Frau F. Kablau
Frau S. Haase
Frau B. Mielzarek
Fax: +49 3841 3040-85189
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5189
Frau A. Rieckhoff
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5195
Fax: +49 3841 3040-85195
Frau J. Tiesen
Frau M. Freese
Frau S. Hagendorf
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5194
Fax: +49 3841 3040-85194
Frau C. Liebau
Frau B. Lüth
Frau A. Wieck
Frau L. Schneider
Fax: +49 3841 3040-85186
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5186
Frau L. Berdichevskaia
Fax: +49 3841 3040-85112
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5112
Formulare
Jugendförderung (5) - Verwendungsnachweis
Jugendförderung (1) - Antrag Personal-Projektkosten
Jugendförderung (6) - Datenschutz- und Einwilligungserklärung
Jugendförderung (4) - Teilnehmerliste
Jugendförderung (2) - Antrag
Jugendförderung (3) - Beleglisten
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.
Rechtsgrundlage(n)
- SGB VIII
- Kinder- und Jugendförderungsgesetz M-V
- Landesjugendplan M-VLAGuS - Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 03.07.2019
Stichwörter
Kinder, Internationale Jugendarbeit, Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung, Kinder- und Jugendschutz, SGB VIII, Kinderschutz, Jugenschutz, Förderung der Jugendarbeit, Erziehung, Jugend