Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen.
Beschreibung
Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen. Dabei sind Angebote in folgenden Bereichen möglich:
- Außerschulische Aktivitäten im Bereich der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung
- Angebote im Bereich von:
- Sport, Spiel und Geselligkeit
- Internationale Jugendarbeit
- Kinder- und Jugenderholung
- Beratungen
Nach § 14 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen und Eltern Angebote gemacht werden. Diese sollen jungen Menschen Möglichkeiten und Fähigkeiten vermitteln, sich oder andere vor gefährlichen Situationen zu schützen. Zudem soll die Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit gefördert werden und ein Verantwortungsgefühl gegenüber den Mitmenschen vermittelt werden. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt werden.
Hinweise für Rostock: Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Jugendschutz in der Hanse- und Universitätsstadt
Zum Schutz des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls von Kindern und Jugendlichen wird im Rahmen des Jugendschutzes durch Aufklärung, Beratung, Abgabe von Informationsmaterial und Kontrollen die Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes gewährleistet.
Informationen erhalten:
- junge Menschen,
- Eltern,
- Gewerbetreibende und Veranstalter,
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
- Schulen,
- Ämter und Behörden.
Im Kontext des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) werden durch Information, Sensibilisierung und Beratung Jugendgefährdungen in der Öffentlichkeit vorgebeugt bzw. entgegengewirkt. Kinder und Jugendliche lernen sich selbstständig, kritisch und eigenverantwortlich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes dienen ebenso dazu, Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser zu befähigen, Kinder und Jugendliche vor akuten oder potentiellen Gefahren zu schützen.
Im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen für die gestaltende Mitwirkung bei Film,- Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen sowie Theatervorstellungen werden Informationen und Beratungen angeboten sowie die Prüfung der Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz durchgeführt.
Vertraulichkeit und Anonymität sind gewahrt.
zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner
Fachbereich Qualitätsentwicklung und Planung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: olaf.gaede@rostock.de
Kontaktperson
Frau Monique Bech (Sachbearbeiterin)
Stichwörter
Jugendamt, Sozialamt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rostock: Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Für die Anhörung gemäß § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz wird der Antrag "Einverständnis zur Beschäftigung eines Kindes" für die Prüfung benötigt.
Formulare
Hinweise für Rostock: Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz ("Muttizettel")
Im Rahmen der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen für die gestaltende Mitwirkung bei Film,- Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen sowie Theatervorstellungen ist auf der Homepage des LAGuS der Antrag gemäß § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz hinterlegt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.
Hinweise für Rostock: Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
In der Regel Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Rechtsgrundlage(n)
- Landesjugendplan M-VLAGuS - Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- SGB VIII
- Kinder- und Jugendförderungsgesetz M-V
Hinweise für Rostock: Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Jugendschutzgesetz (JuSchG), SGB VIII §14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG), Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rostock: Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Telefonischer Kontakt/E-Mail, gegebenenfalls persönlicher Kontakt.
Fristen
Hinweise für Rostock: Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Termine erfolgen nach telefonischer Absprache oder per E-Mail.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Rostock: Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Beratung, Sensibilisierung, Ausgabe von Informationsmaterial zu den Themen des Jugendschutzes sind kostenfrei.
Weitere Informationen
Hinweise für Rostock: Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Broschüre Jugendschutz - verständlich erklärt
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
Publikationen
Jugendschutztabelle
Flyer Gemeinsam für den Jugendschutz. Infos für Kinder und Jugendliche
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 03.07.2019
Stichwörter
Kinderschutz, Kinder, Jugenschutz, Förderung der Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung, Internationale Jugendarbeit, Jugend, Kinder- und Jugendschutz, Jugendarbeit, SGB VIII, Erziehung