Eheschließung Vollzug

    Standesamtliche Trauung

    Beschreibung

    In Deutschland können Sie nicht spontan heiraten. Vielmehr müssen die Verlobten ihre Eheschließung anmelden – auch dürfen der Ehe keine Hindernisse entgegenstehen. Informationen dazu erhalten Sie unter "Anmeldung der Eheschließung - Allgemeines".

    Eine standesamtliche Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden (Verlobten) vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Erklärung kann nur persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten abgegeben werden. Sie darf keine Bedingung oder Zeitbestimmung enthalten.

    Ob bei Bedarf ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, entscheidet der Standesbeamte.

    Wenn die Ehegatten es wünschen, können Trauzeugen bei der Eheschließung anwesend sein – vorgeschrieben ist dies nicht. Neben den Ehegatten und gegebenenfalls den Trauzeugen können auch weitere Personen (z. B. Verwandte und Freunde) teilnehmen.

    Der Standesbeamte nimmt die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vor. Üblicherweise hält er eine kleine Ansprache.

    Tipp: Klären Sie rechtzeitig mit Ihrem Standesbeamten, der die Trauung vornehmen wird, ob sich Ihre Vorstellungen von Ihrer standesamtlichen Trauung realisieren lassen.

    Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Eheschließung in den §§ 1310 bis 1312 geregelt. Die Eintragung in das Eheregister erfolgt nach § 15 Personenstandsgesetz.

    Wurde die Ehe von einem Deutschen, Staatenlosen, heimatlosen Ausländer oder ausländischem Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge rechtswirksam im Ausland geschlossen, erfolgt die Eintragung in das Eheregister nur auf Antrag.

    Nicht nur direkt nach der Heirat, sondern auch noch später, kann es vorkommen, dass Sie oder andere Personen einen Nachweis über Ihre Eheschließung benötigen. Wenn Sie später eine Eheurkunde benötigen, können Sie oder berechtigte Personen die Ausstellung jederzeit beantragen.

    Ansprechpartner

    Standesamt - Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 1

    23948 Klütz

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr Mi. 09:00 – 12:00 Uhr Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr Fr.  09:00 – 12:00 Uhr (nur Standesamt und Bürgerbüro) Hinweis: Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, aktuell dürfen Besucher die Amtsverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (dienstags ohne Termin). Persönliche Termine können - telefonisch unter 038825/393-0 - per E-Mail unter poststelle@kluetzer-winkel.de oder hier Online vereinbart werden. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Bankverbindung

    Amt Klützer Winkel

    Empfänger: Amt Klützer Winkel

    IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43

    BIC: NOLADE21WIS

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2020 (von: Hein, Martina)

    Technisch geändert am 10.04.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 18.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 22.04.2015 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Heirat, Aufgebot, Heiraten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)