Eheschließung Vollzug

    Standesamtliche Trauung

    Beschreibung

    In Deutschland können Sie nicht spontan heiraten. Vielmehr müssen die Verlobten ihre Eheschließung anmelden – auch dürfen der Ehe keine Hindernisse entgegenstehen. Informationen dazu erhalten Sie unter "Anmeldung der Eheschließung - Allgemeines".

    Eine standesamtliche Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden (Verlobten) vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Erklärung kann nur persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten abgegeben werden. Sie darf keine Bedingung oder Zeitbestimmung enthalten.

    Ob bei Bedarf ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, entscheidet der Standesbeamte.

    Wenn die Ehegatten es wünschen, können Trauzeugen bei der Eheschließung anwesend sein – vorgeschrieben ist dies nicht. Neben den Ehegatten und gegebenenfalls den Trauzeugen können auch weitere Personen (z. B. Verwandte und Freunde) teilnehmen.

    Der Standesbeamte nimmt die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vor. Üblicherweise hält er eine kleine Ansprache.

    Tipp: Klären Sie rechtzeitig mit Ihrem Standesbeamten, der die Trauung vornehmen wird, ob sich Ihre Vorstellungen von Ihrer standesamtlichen Trauung realisieren lassen.

    Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Eheschließung in den §§ 1310 bis 1312 geregelt. Die Eintragung in das Eheregister erfolgt nach § 15 Personenstandsgesetz.

    Wurde die Ehe von einem Deutschen, Staatenlosen, heimatlosen Ausländer oder ausländischem Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge rechtswirksam im Ausland geschlossen, erfolgt die Eintragung in das Eheregister nur auf Antrag.

    Nicht nur direkt nach der Heirat, sondern auch noch später, kann es vorkommen, dass Sie oder andere Personen einen Nachweis über Ihre Eheschließung benötigen. Wenn Sie später eine Eheurkunde benötigen, können Sie oder berechtigte Personen die Ausstellung jederzeit beantragen.

    Ansprechpartner

    Stadt Friedland

    Adresse

    Hausanschrift

    Riemannstraße 42

    17098 Friedland

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Eine Rollstuhlrampe ins Gebäude ist vorhanden.
    Ein Rollstuhltreppenlift bis ins Erdgeschoss ist vorhanden.
     

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039601 2770

    Fax: 039601 27750

    E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2014 (von: Schoess, Martin)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: Hein, Martina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 18.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 22.04.2015 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Heirat, Aufgebot, Heiraten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)