Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
Beschreibung
Zum Erwerb eines Fischereischeins auf Lebenszeit wird von Anglern / Sportfischern eine entsprechende Sachkundeprüfung (Fischereischeinprüfung) abgefordert.
Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde. Die Prüfung dauert 90 Minuten, es werden 60 Fragen (12 Fragen je Sachgebiet) im Multiple-Choice-Verfahren gestellt (drei Antwortmöglichkeiten je Frage - eine Antwort ist anzukreuzen). Bestanden hat der Prüfungsteilnehmer, der mindestens sechs Fragen je Komplex und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für die Durchführung der Fischereischeinprüfung sind die örtlichen Ordnungsbehörden der Ämter und amtsfreien Gemeinden zuständig. Es besteht Freizügigkeit, der Bürger kann sich bei jeder der Behörden zu einem der Prüfungstermine anmelden.
Ansprechpartner
Amt Dömitz-Malliß - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr Hinweis: Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro: Montag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.
Bankverbindung
Amt Dömitz-Malliß
Empfänger: Amt Dömitz-Malliß
IBAN: DE12 2586 3489 3400 6648 00
BIC: GENODEF1WOT
Bankinstitut: Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg
Amt Dömitz-Malliß
Empfänger: Amt Dömitz-Malliß
IBAN: DE10 1203 0000 1020 7919 66
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
Amt Dömitz-Malliß
Empfänger: Amt Dömitz-Malliß
IBAN: DE58 1405 2000 1530 0000 05
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Formulare
Antrag auf Prüfung Fischereischein
erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag - dieser ist bei den zuständigen Behörden erhältlich oder kann auch auf der Website der oberen Fischereibehörde heruntergeladen werden.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die Teilnahme an der Prüfung ist unter Einhaltung der Anmeldefrist (7 Tage) bei der zuständigen Prüfungsbehörde anzuordnen.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Einverständniserklärung eines Elternteils erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Anmeldung
- Einzahlung der Gebühr
- Teilnahme an der Prüfung
- Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheid
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- Prüfungsdauer 90 Minuten
- Auswertung der Prüfung und Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheides (ca. 3 Arbeitstage)
Kosten
Die Prüfung ist gebührenpflichtig:
- für Personen über 18 Jahre: EUR 25,00
- für Personen unter 18 Jahre: EUR 15,00.
Hinweise (Besonderheiten)
Für lesebehinderte Prüfungsteilnehmer (LRS) kann die Pürfungsbehörde gesonderte Prüfungstermine festlegen, bei denen diesen Prüfungsteilnehmern die Fragestellungen sowie die Antwortmöglichkeiten durch eine betreuende Person vorgelesen werden. Die Behinderung des Prüfungsteilnehmers ist gegenüber der Prüfungsbehörde amtsärztlich nachzuweisen.
Beherrscht ein Prüfungsteilnehmer die deutsche Sprache nicht, kann die Prüfungsbehörde im Einzelfall einen amtlich bestellten Dolmetscher auf Kosten des Antragstellers hinzuziehen (für Teilnehmer, die die russische Sprache beherrschen, werden zweisprachige Fragebögen verwendet).
Personen aus anderen Bundesländern, die beabsichtigen an einer Fischereischeinprüfung in M-V teilzunehmen, sollten vorher die zuständige Fischereibehörde des Heimatlandes hierzu konsultieren. Da einige Bundesländer abweichende fischereirechtliche Bestimmungen zur Teilnahme an Prüfungen und Vorbereitungslehrgängen haben, kann mit einem Prüfungszeugnis des Landes M-V nicht in jedem Bundesland ohne weiteres ein Fischereischein erworben werden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch LALLF am 17.02.2021