Fischerprüfung Abnahme

    Fischereischein: Zur Prüfung anmelden

    Beschreibung

    Zum Erwerb eines Fischereischeins auf Lebenszeit wird von Anglern / Sportfischern eine entsprechende Sachkundeprüfung (Fischereischeinprüfung) abgefordert.

    Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde. Die Prüfung dauert 90 Minuten, es werden 60 Fragen (12 Fragen je Sachgebiet) im Multiple-Choice-Verfahren gestellt (drei Antwortmöglichkeiten je Frage - eine Antwort ist anzukreuzen). Bestanden hat der Prüfungsteilnehmer, der mindestens sechs Fragen je Komplex und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die Durchführung der Fischereischeinprüfung sind die örtlichen Ordnungsbehörden der Ämter und amtsfreien Gemeinden zuständig. Es besteht Freizügigkeit, der Bürger kann sich bei jeder der Behörden zu einem der Prüfungstermine anmelden.

    Ansprechpartner

    Amt Dömitz-Malliß - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Slüterplatz 2

    19303 Dömitz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkscheibe hinterlegen
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkscheibe hinterlegen
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro: Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18.00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Fax: 038758 316-55

    Telefon Festnetz: 038758 316-0

    E-Mail: mail@amtdoemitz-malliss.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Dömitz-Malliß

    Empfänger: Amt Dömitz-Malliß

    IBAN: DE58 1405 2000 1530 0000 05

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Amt Dömitz-Malliß

    Empfänger: Amt Dömitz-Malliß

    IBAN: DE10 1203 0000 1020 7919 66

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Amt Dömitz-Malliß

    Empfänger: Amt Dömitz-Malliß

    IBAN: DE12 2586 3489 3400 6648 00

    BIC: GENODEF1WOT

    Bankinstitut: Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg

    Formulare

    Antrag auf Prüfung Fischereischein

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Schriftlicher Antrag - dieser ist bei den zuständigen Behörden erhältlich oder kann auch auf der Website der oberen Fischereibehörde heruntergeladen werden.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Teilnahme an der Prüfung ist unter Einhaltung der Anmeldefrist (7 Tage) bei der zuständigen Prüfungsbehörde anzuordnen.

    Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Einverständniserklärung eines Elternteils erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anmeldung
    • Einzahlung der Gebühr
    • Teilnahme an der Prüfung
    • Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheid

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • Prüfungsdauer 90 Minuten
    • Auswertung der Prüfung und Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheides (ca. 3 Arbeitstage)

    Kosten

    Die Prüfung ist gebührenpflichtig:

    • für Personen über 18 Jahre: EUR 25,00
    • für Personen unter 18 Jahre: EUR 15,00.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für lesebehinderte Prüfungsteilnehmer (LRS) kann die Pürfungsbehörde gesonderte Prüfungstermine festlegen, bei denen diesen Prüfungsteilnehmern die Fragestellungen sowie die Antwortmöglichkeiten durch eine betreuende Person vorgelesen werden. Die Behinderung des Prüfungsteilnehmers ist gegenüber der Prüfungsbehörde amtsärztlich nachzuweisen.

    Beherrscht ein Prüfungsteilnehmer die deutsche Sprache nicht, kann die Prüfungsbehörde im Einzelfall einen amtlich bestellten Dolmetscher auf Kosten des Antragstellers hinzuziehen (für Teilnehmer, die die russische Sprache beherrschen, werden zweisprachige Fragebögen verwendet).

    Personen aus anderen Bundesländern, die beabsichtigen an einer Fischereischeinprüfung in M-V teilzunehmen, sollten vorher die zuständige Fischereibehörde des Heimatlandes hierzu konsultieren. Da einige Bundesländer abweichende fischereirechtliche Bestimmungen zur Teilnahme an Prüfungen und Vorbereitungslehrgängen haben, kann mit einem Prüfungszeugnis des Landes M-V nicht in jedem Bundesland ohne weiteres ein Fischereischein erworben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch LALLF am 17.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de