Fischerprüfung Abnahme

    Fischereischein: Zur Prüfung anmelden

    Beschreibung

    Zum Erwerb eines Fischereischeins auf Lebenszeit wird von Anglern / Sportfischern eine entsprechende Sachkundeprüfung (Fischereischeinprüfung) abgefordert.

    Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde. Die Prüfung dauert 90 Minuten, es werden 60 Fragen (12 Fragen je Sachgebiet) im Multiple-Choice-Verfahren gestellt (drei Antwortmöglichkeiten je Frage - eine Antwort ist anzukreuzen). Bestanden hat der Prüfungsteilnehmer, der mindestens sechs Fragen je Komplex und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die Durchführung der Fischereischeinprüfung sind die örtlichen Ordnungsbehörden der Ämter und amtsfreien Gemeinden zuständig. Es besteht Freizügigkeit, der Bürger kann sich bei jeder der Behörden zu einem der Prüfungstermine anmelden.

    Ansprechpartner

    Amt Am Peenestrom

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 6

    17438 Wolgast

    Parkplätze

    • Parkplatz: Wilhelmstraße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03836 2510

    Fax: 03836 251100

    E-Mail: info@wolgast.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Wolgast

    Empfänger: Stadt Wolgast

    IBAN: DE60 1203 0000 0000 3207 05

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB Neubrandenburg

    Stadt Wolgast

    Empfänger: Stadt Wolgast

    IBAN: DE67 1506 1638 0007 5221 50

    BIC: GENODEF1ANK

    Bankinstitut: Volksbank Vorpommern eG

    Stadt Wolgast

    Empfänger: Stadt Wolgast

    IBAN: DE19 1307 0000 0280 0423 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank Wolgast

    Stadt Wolgast

    Empfänger: Stadt Wolgast

    IBAN: DE93 1505 0500 0371 0030 32

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Formulare

    Antrag auf Prüfung Fischereischein

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Schriftlicher Antrag - dieser ist bei den zuständigen Behörden erhältlich oder kann auch auf der Website der oberen Fischereibehörde heruntergeladen werden.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Teilnahme an der Prüfung ist unter Einhaltung der Anmeldefrist (7 Tage) bei der zuständigen Prüfungsbehörde anzuordnen.

    Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Einverständniserklärung eines Elternteils erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anmeldung
    • Einzahlung der Gebühr
    • Teilnahme an der Prüfung
    • Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheid

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • Prüfungsdauer 90 Minuten
    • Auswertung der Prüfung und Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheides (ca. 3 Arbeitstage)

    Kosten

    Die Prüfung ist gebührenpflichtig:

    • für Personen über 18 Jahre: EUR 25,00
    • für Personen unter 18 Jahre: EUR 15,00.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für lesebehinderte Prüfungsteilnehmer (LRS) kann die Pürfungsbehörde gesonderte Prüfungstermine festlegen, bei denen diesen Prüfungsteilnehmern die Fragestellungen sowie die Antwortmöglichkeiten durch eine betreuende Person vorgelesen werden. Die Behinderung des Prüfungsteilnehmers ist gegenüber der Prüfungsbehörde amtsärztlich nachzuweisen.

    Beherrscht ein Prüfungsteilnehmer die deutsche Sprache nicht, kann die Prüfungsbehörde im Einzelfall einen amtlich bestellten Dolmetscher auf Kosten des Antragstellers hinzuziehen (für Teilnehmer, die die russische Sprache beherrschen, werden zweisprachige Fragebögen verwendet).

    Personen aus anderen Bundesländern, die beabsichtigen an einer Fischereischeinprüfung in M-V teilzunehmen, sollten vorher die zuständige Fischereibehörde des Heimatlandes hierzu konsultieren. Da einige Bundesländer abweichende fischereirechtliche Bestimmungen zur Teilnahme an Prüfungen und Vorbereitungslehrgängen haben, kann mit einem Prüfungszeugnis des Landes M-V nicht in jedem Bundesland ohne weiteres ein Fischereischein erworben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch LALLF am 17.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de