Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
Beschreibung
Zum Erwerb eines Fischereischeins auf Lebenszeit wird von Anglern / Sportfischern eine entsprechende Sachkundeprüfung (Fischereischeinprüfung) abgefordert.
Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde. Die Prüfung dauert 90 Minuten, es werden 60 Fragen (12 Fragen je Sachgebiet) im Multiple-Choice-Verfahren gestellt (drei Antwortmöglichkeiten je Frage - eine Antwort ist anzukreuzen). Bestanden hat der Prüfungsteilnehmer, der mindestens sechs Fragen je Komplex und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für die Durchführung der Fischereischeinprüfung sind die örtlichen Ordnungsbehörden der Ämter und amtsfreien Gemeinden zuständig. Es besteht Freizügigkeit, der Bürger kann sich bei jeder der Behörden zu einem der Prüfungstermine anmelden.
Ansprechpartner
Ordnungsamt/ Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: An diesen beiden Tagen können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen ohne vorherige Terminabsprache erledigen. Zu den Sprechzeiten ist das Amt wieder geöffnet und frei zugänglich. Darüber hinaus soll eine bürgerfreundliche Terminvergabe weitergeführt werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Weingand (Sachbearbeiterin)
Internet
Formulare
Antrag auf Prüfung Fischereischein
Ordnungsamt / Brand- und Katastrophenschutz
Adresse
Hausanschrift
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag - dieser ist bei den zuständigen Behörden erhältlich oder kann auch auf der Website der oberen Fischereibehörde heruntergeladen werden.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die Teilnahme an der Prüfung ist unter Einhaltung der Anmeldefrist (7 Tage) bei der zuständigen Prüfungsbehörde anzuordnen.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Einverständniserklärung eines Elternteils erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Anmeldung
- Einzahlung der Gebühr
- Teilnahme an der Prüfung
- Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheid
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- Prüfungsdauer 90 Minuten
- Auswertung der Prüfung und Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheides (ca. 3 Arbeitstage)
Kosten
Die Prüfung ist gebührenpflichtig:
- für Personen über 18 Jahre: EUR 25,00
- für Personen unter 18 Jahre: EUR 15,00.
Hinweise (Besonderheiten)
Für lesebehinderte Prüfungsteilnehmer (LRS) kann die Pürfungsbehörde gesonderte Prüfungstermine festlegen, bei denen diesen Prüfungsteilnehmern die Fragestellungen sowie die Antwortmöglichkeiten durch eine betreuende Person vorgelesen werden. Die Behinderung des Prüfungsteilnehmers ist gegenüber der Prüfungsbehörde amtsärztlich nachzuweisen.
Beherrscht ein Prüfungsteilnehmer die deutsche Sprache nicht, kann die Prüfungsbehörde im Einzelfall einen amtlich bestellten Dolmetscher auf Kosten des Antragstellers hinzuziehen (für Teilnehmer, die die russische Sprache beherrschen, werden zweisprachige Fragebögen verwendet).
Personen aus anderen Bundesländern, die beabsichtigen an einer Fischereischeinprüfung in M-V teilzunehmen, sollten vorher die zuständige Fischereibehörde des Heimatlandes hierzu konsultieren. Da einige Bundesländer abweichende fischereirechtliche Bestimmungen zur Teilnahme an Prüfungen und Vorbereitungslehrgängen haben, kann mit einem Prüfungszeugnis des Landes M-V nicht in jedem Bundesland ohne weiteres ein Fischereischein erworben werden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch LALLF am 17.02.2021