Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)

    Hier können Sie die Ausstellung des Fischereischeins auf Lebenszeit beantragen sowie den Ersatz und den Umtausch.

    Beschreibung

    Der Fischereischein auf Lebenszeit wird für Personen die die Fischerei als Freizeitbeschäftigung ausüben möchten dann erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Prüfung der Sachkunde (Fischereischeinprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist. Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde.

    Personen, die die Fischerei beruflich ausüben (Haupt- und Nebenerwerbsfischer), erhalten 

    • den Fischereischein bei Vorlage eines Ausbildungsvertrages (dann mit Befristung bis zum Ende der Ausbildung) oder 
    • den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen Berufsausbildung.

    Personen, die die Fischerei unter wissenschaftlichen Aspekten ausüben (z.B. Fischereibiologen) erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen fischereilichen akademischen Ausbildung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    An dieser Stelle muss eine Auswahl getroffen werden, um die letztlich zuständige Stelle zu ermitteln.

    Sind Sie Angler/Freizeitfischer?

    • Bei "Ja" klicken Sie auf "Weiter mit örtliche Ordnungsbehörde (Kommunen)"
    • Bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern"

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 68a

    17390 Ziethen

    Bürgerbüro Ziethen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Ausreichend vorhanden!
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Ausreichend vorhanden!
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.
    Postanschrift

    Dorfstraße 6

    17495 Züssow

    Öffnungszeiten

    Montag kein Sprechtag Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch kein Sprechtag Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 -16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO GÜTZKOW, ZIETHEN UND ZÜSSOW Liebe Bürgerinnen und Bürger, um lange Wartezeiten zu vermeiden, haben wir für den Besucherverkehr die bürgerfreundlicheTerminvergabe eingeführt. Für alle Verwaltungsleistungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch, per E-Mail oder Brief erreichbar.

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    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Fischereischein auf Lebenszeit

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Fischereischeins auf Lebenszeit
    • Aktuelles Passbild
    • Personalausweis
    • Original und Kopie des Zeugnisses über die bestandene Fischereischeinprüfung oder einer vergleichbaren Sachkunde, die vom Ablegen der Fischereischeinprüfung befreit

    Vergleichbare Sachkundedokumente sind:

    • die abgeschlossene Ausbildung zum Fischwirt eine dem Fischwirt gleichwertige Berufsausbildung [vgl. § 2 KüFVO und § 2 BiFVO]
    • eine abgeschlossene fischereiliche Hochschul- oder Fachhochschulausbildung (Fischereibiologe, Master/Bachelor mit Spezialisierung Fischereibiologie, Fischereidiplomingenieur, Fischereiingenieur)

    Anmerkung:

    • Die Raubfischqualifikation des Deutschen Anglerverbandes der DDR im DAV-Mitgliedsbuch stellt seit dem 01.09.2005 kein Sachkundedokument für die Erteilung des Fischereischeines mehr dar. Mit dem neuen Fischereigesetz des Landes M-V wurde die 12 Jahre dauernde Umtauschaktion beendet.
    • Die Erteilung des Fischereischeines auf Lebenszeit ist gebührenpflichtig. Neben der Gebühr wird im Falle der Ausgabe einer Fischereiabgabemarke die Abgabe erhoben (siehe Gebühren und Entgelte).

    Formulare

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Kinder < 14 Jahre benötigen keinen Fischereischein - jedoch eine Angelerlaubnis für das Gewässer)
    Der Antragsteller muss erklären, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist. Er muss im weiteren erklären, dass in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen die oben aufgeführten Vorschriften durchgeführt worden ist.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung,
    • Prüfung des Antrages und des Sachkundenachweises,
    • Zahlung der Gebühr,
    • Erteilung des Dokuments.

    Für die Erteilung der Fischereischeine auf Lebenszeit sind folgende Behörden zuständig:

    • für Personen, die die Fischerei als Freizeitbeschäftigung ausüben möchten (Angler oder Sportfischer): örtliche Ordnungsbehörden der Ämter und amtsfreien Gemeinden, in deren Amtsbereich die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat.
    • für Personen, die die Fischerei beruflich ausüben (Berufsfischer im Haupt- oder Nebenerwerb) oder unter wissenschaftlichen Aspekten ausüben (z.B. Fischereibiologen als Fischereiwissenschaftler): das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF M-V) als obere Fischereibehörde.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    i.d.R. 2 Arbeitstage

    Kosten

    • Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit (neu, Ersatz, Umtausch): EUR 8,00
      • Erhöht sich der Aufwand für die Erteilung des Fischereischeins aufgrund besonderer Umstände (z. B. fehlende Unterlagen müssen von der Behörde beschafft werden) über das gewöhnliche Maß hinaus, kann auf die Gebühr ein Zuschlag in Höhe von bis zu 25 % auf die Erteilungsgebühren erhoben werden.
    • Zusätzlich ist für die jährliche Gültigkeit des Fischereischeines eine Fischereiabgabemarke für EUR 10,00 zu erwerben und in den Schein einzukleben. 

    Weitere Informationen

    Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die vom Fischereiberechtigten (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) des Gewässers erworben werden kann. Anglererlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die obere Fischereibehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 17.02.2021

    Version

    Technisch erstellt am 17.04.2015 (von: Böhm, Kathleen)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Angelerlaubnis, Angelschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)