Schenkungsteuer Festsetzung

    Schenkungsteuerbescheid erhalten

    Beschreibung

    Der Vermögensanfall, der infolge Todes eintritt, unterliegt der Erbschaftsteuer, die Vermögensübertragung, die auf einer Schenkung unter Lebenden beruht, der Schenkungsteuer.

    Die Schenkungsteuer ergänzt die Erbschaftsteuer. Sie soll verhindern, dass die Erbschaftsteuer durch eine Schenkung zu Lebzeiten umgangen wird. Für die Besteuerung von Erbschaft und Schenkung gelten daher weitgehend die gleichen Regeln.

    Die deutsche Erbschaftsteuer ist eine so genannte Erbanfallsteuer. Sie bemisst sich nach der durch den Erbanfall eintretenden Bereicherung des Erwerbers. In der Regel sind das die Erben. Mit der Erbschaftsteuer soll die erhöhte steuerliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfasst werden, die durch den Vermögenszugang beim Erwerber eingetreten ist. Entsprechendes gilt auch für die Schenkungsteuer.

    Bei einer Erbschaft ist jeder einzelne Erwerber Steuerschuldner für seinen Vermögensanfall. Bei einer Schenkung ist der Beschenkte (und daneben der Schenker) Steuerschuldner.

    Durch das System der Erbanfallsteuer, das die persönlichen Verhältnisse eines jeden einzelnen Erwerbers zum Erblasser oder Schenker berücksichtigt, wird eine auf den Erwerber individuell abgestellte Belastung ermöglicht. Dies geschieht durch persönliche Freibeträge und durch einen gestaffelten Steuertarif, deren Höhe sich unter anderem nach dem Verwandtschaftsgrad des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker richtet.

    Weitere Informationen zum Thema "Erbschaft- und Schenkungsteuer" finden Sie hier.

    zuständige Stelle

    Finanzamt Ribnitz-Damgarten
    Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle
    Sandhufe 3
    18311 Ribnitz-Damgarten

    Telefon: 03821 884 - 0

    Ansprechpartner

    Finanzamt Ribnitz-Damgarten

    Adresse

    Hausanschrift

    Sandhufe 3

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuer ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Februar 1997 (BGBI I 1997 S. 378), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1794).

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 12.12.2018

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Schenkungssteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de