Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Beschreibung

    Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.

    Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:

    • Schadensort
    • Straße
    • Lampe Nummer oder Hausnummer
    • Leuchte aus
    • Mast
    • Mastklappe
    • sonstige Schäden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • Gemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    SG 1.2 - Immobilienmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 15

    17389 Anklam

    Öffnungszeiten

    Mo 9.00-12.00 Uhr Di 9.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr Mi geschlossen Do 9.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr Fr 9.00-12.00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03971 835220

    Telefon Festnetz: 03971 835221

    E-Mail: fb1@anklam.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.04.2017

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Laterne kaputt, defekte Lampe, Laterne defekt, Störung der Beleuchtung, Beleuchtungsstörung, Laterne, defekte Leuchte, Störung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English