Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Beschreibung
Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.
Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:
- Schadensort
- Straße
- Lampe Nummer oder Hausnummer
- Leuchte aus
- Mast
- Mastklappe
- sonstige Schäden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- Gemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Ansprechpartner
SG 1.2 - Immobilienmanagement
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9.00-12.00 Uhr
Di 9.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 9.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr
Fr 9.00-12.00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Di 9.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 9.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr
Fr 9.00-12.00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.04.2017
Stichwörter
Störung, Laterne kaputt, defekte Leuchte, Laterne, Störung der Beleuchtung, Beleuchtungsstörung, defekte Lampe, Laterne defekt