Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Beschreibung
Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.
Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:
- Schadensort
- Straße
- Lampe Nummer oder Hausnummer
- Leuchte aus
- Mast
- Mastklappe
- sonstige Schäden
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Spezielle Hinweise: Störung der Straßenbeleuchtung Behebung in LANDKREIS Nordwestmecklenburg
Wenn es sich um eine Kreisstraße handelt, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.
Hier finden Sie eine Übersicht der Kreisstraßen im Landkreis Nordwestmecklenburg.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- Gemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 038825 393-0
Fax: 038825 393-19(Papierfax)
Fax: 038825 393-710
E-Mail: poststelle@kluetzer-winkel.de
Kontaktperson
Bauamt
Internet
Bankverbindung
Amt Klützer Winkel
Empfänger: Amt Klützer Winkel
IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43
BIC: NOLADE21WIS
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.04.2017
Stichwörter
defekte Lampe, defekte Leuchte, Laterne, Beleuchtungsstörung, Störung, Laterne defekt, Laterne kaputt, Störung der Beleuchtung