Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Beschreibung

    Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.

    Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:

    • Schadensort
    • Straße
    • Lampe Nummer oder Hausnummer
    • Leuchte aus
    • Mast
    • Mastklappe
    • sonstige Schäden

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Spezielle Hinweise: Störung der Straßenbeleuchtung Behebung in LANDKREIS Nordwestmecklenburg

    Wenn es sich um eine Kreisstraße handelt, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner. 

    Hier finden Sie eine Übersicht der Kreisstraßen im Landkreis Nordwestmecklenburg. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • Gemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Für Kreis Nordwestmecklenburg (Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.04.2017

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    defekte Lampe, Störung, Laterne defekt, defekte Leuchte, Störung der Beleuchtung, Laterne, Beleuchtungsstörung, Laterne kaputt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de