Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Beschreibung
Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.
Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:
- Schadensort
- Straße
- Lampe Nummer oder Hausnummer
- Leuchte aus
- Mast
- Mastklappe
- sonstige Schäden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- Gemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Bauamt
Beschreibung
Aufgaben
- Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten (Leitung
- Rechtsstreitigkeiten
- Fördermittel, WBV-Maßnahmen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 038234 50352(038234 50352 für Bauüberwachung Tiefbau, Straßenbaubeiträge 038234 50354 für Raumordnung, Bauleitplanung, Hochbau, Gebäudemanagement)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.04.2017
Stichwörter
Störung, Laterne kaputt, defekte Leuchte, Laterne, Störung der Beleuchtung, Beleuchtungsstörung, defekte Lampe, Laterne defekt