Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Beschreibung
Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.
Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:
- Schadensort
- Straße
- Lampe Nummer oder Hausnummer
- Leuchte aus
- Mast
- Mastklappe
- sonstige Schäden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- Gemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Ansprechpartner
03.04 - Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 39
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz - Stralsunder Straße
Anzahl: 140
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Im Haus 2 der Stadtverwaltung (Kämmerei/Contolling, Stadtkasse, Abgabenverwaltung) befindet sich kein Aufzug.
Stichwörter
Friedhofsverwaltung, Hochbau, Liegenschafts- und Gebäudemanagement, Tiefbau
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.04.2017
Stichwörter
Störung, Laterne kaputt, defekte Leuchte, Laterne, Störung der Beleuchtung, Beleuchtungsstörung, defekte Lampe, Laterne defekt