Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Beschreibung
Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.
Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:
- Schadensort
- Straße
- Lampe Nummer oder Hausnummer
- Leuchte aus
- Mast
- Mastklappe
- sonstige Schäden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- Gemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Bau- und Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag:     09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Bankverbindung
Ostseesparkasse Rostock
Empfänger: Ostseesparkasse Rostock
IBAN: DE06 1305 0000 0250 2222 21
BIC: NOLADE21ROS
Volks- und Raiffeisenbank Rostock
Empfänger: Volks- und Raiffeisenbank Rostock
IBAN: DE64 1309 0000 0002 5070 21
BIC: GENODEF1HR1
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.04.2017
Stichwörter
Störung der Beleuchtung, Beleuchtungsstörung, defekte Leuchte, Störung, Laterne, Laterne kaputt, defekte Lampe, Laterne defekt