Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Beschreibung
Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.
Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:
- Schadensort
- Straße
- Lampe Nummer oder Hausnummer
- Leuchte aus
- Mast
- Mastklappe
- sonstige Schäden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- Gemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung
Bankverbindung
Stadt Kühlungsborn
Empfänger: Stadt Kühlungsborn
IBAN: DE36 1305 0000 0525 0010 50
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse
Stadt Kühlungsborn
Empfänger: Stadt Kühlungsborn
IBAN: DE98 1203 0000 0000 1660 82
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Rostock DKB
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.04.2017
Stichwörter
Störung, Laterne kaputt, defekte Leuchte, Laterne, Störung der Beleuchtung, Beleuchtungsstörung, defekte Lampe, Laterne defekt