Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Beschreibung
Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.
Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:
- Schadensort
- Straße
- Lampe Nummer oder Hausnummer
- Leuchte aus
- Mast
- Mastklappe
- sonstige Schäden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- Gemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Amt Seenlandschaft Waren - Ordnungsangelegenheiten/ Unterhaltung Straßenbeleuchtung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Mitnutzung bei Rewe
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 -16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr Fr. geschlossen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.04.2017
Stichwörter
Störung, Laterne kaputt, defekte Leuchte, Laterne, Störung der Beleuchtung, Beleuchtungsstörung, defekte Lampe, Laterne defekt