Straßenschäden melden
Melden Sie Straßenschäden auf den Verkehrsflächen der Stadt oder Gemeinde der zuständigen Behörde..
Beschreibung
Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti …) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt
Ansprechpartner
Sachgebiet 30.20 / Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten : Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Montag: 9:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 038231 37-149
E-Mail: dolata@amt-barth.de
Internet
Bankverbindung
Amt Barth
Empfänger: Amt Barth
IBAN: DE59 1505 0500 0000 0006 63
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Bürgerinformation
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten : Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Montag: 9:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Formulare
nicht erforderlich
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
keine Angaben
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine Angaben
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 19.04.2015
Stichwörter
Straßenreparatur, Straßenausbesserung, Straßenschäden, Schlagloch melden, Schlaglöcher melden