elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten

    Elektronischer Identitätsnachweis: Signaturzertifikate speichern

    Beschreibung

    Der Personalausweis wurde als sichere Signaturerstellungseinheit im Sinne des § 2 Nr. 10 des Signaturgesetzes ausgestaltet.

    Mit der elektronischen Signatur kann ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden) rechtsverbindlich unterzeichnet werden, das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre.

    Der neue Personalausweis ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Diese Funktion kann genutzt werden, indem ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erworben und auf dem Personalausweis gespeichert wird.

    Zuständigkeit

    Servicenummer neuer Personalausweis

    Zusatzinformationen:
    Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

    Kontaktmöglichkeiten:
    Telefonnr.: +49 1801 333333

    Ansprechpartner

    Melde- und Passangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadthaus, Am Markt 11

    23966 Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden.(Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.) Montag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03841 251-2345(Hotline)

    E-Mail: einwohnermeldeamt@wismar.de

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2017

    Technisch geändert am 21.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 24.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2015

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Stichwörter

    neu, Personaldokument, Signatur, qualifizierte elektronische Signatur, neuer Personalausweis, ePA, nPA, elektronischer Personalausweis, Chip, digitale Unterschrift, Online-Ausweisfunktion, Ausweis, Pass, PA, elektronische Unterschrift, Neuer PA, Ausweischip, Elektronisch, Perser, Ausweis-Chip, Identitätsnachweis, Perso, Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021