Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung

    Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge

    Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gemäß § 1747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich vorgeschrieben.

    Beschreibung

    Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gemäß § 1747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich vorgeschrieben. Bei Neugeborenen darf die Einwilligung erst dann erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist.

    Der Vater kann gemäß § 1747 Abs. 3 Nr. 3 BGB darauf verzichten, dass das Familiengericht nach Maßgabe von § 1672 Abs. 1 Satz 1 BGB die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge ihm allein überträgt.

    Dies muss öffentlich beurkundet werden. Nach § 59 Abs. 1 Nr. 7 SGB VIII ist die Urkundsperson des Jugendamtes dazu befugt. Das Jugendamt hat den Vater vor der Verzichtserklärung gemäß § 51 Abs. 3 SGB VIII zu beraten.

    Die Verzichtserklärung steht im Zusammenhang mit der Adoption des Kindes durch einen Dritten. Der Vater kann die Adoption versuchen zu verhindern, indem er nach § 1747 Abs. 3 Nr. 2 BGB die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich beantragt.

    Wenn er jedoch den Verzicht erklärt, macht er dadurch den Weg für die Adoption frei.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge LK MSE

    Durch die Beurkundung verzichtet der Erklärende auf die eventuelle Übertragung des Sorgerechts in Verbindung mit der Vorbereitung einer Adoption des Kindes durch einen Dritten.

    Durch die Beurkundung verzichtet der Erklärende auf die eventuelle Übertragung des Sorgerechts in Verbindung mit der Vorbereitung einer Adoption des Kindes durch einen Dritten.

    zuständige Stelle

    Jugendamt des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise oder kreisfreie Städte)

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Unterhaltsangelegenheiten / Beurkundung / Vormundschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hochstraße 1

    17036 Neubrandenburg

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Deutsche Rentenversicherung

    Bus: 22

    Bus: 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-5694

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2019 (von: Rüthnick, Steffi)

    Technisch geändert am 19.10.2024 (von: Thurm, Annett)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

    Voraussetzungen

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge LK MSE

    Sie sind rechtlich anerkannter Vater eines Kindes und haben noch nicht die alleinige elterliche Sorge inne.

    Sie sind rechtlich anerkannter Vater eines Kindes und haben noch nicht die alleinige elterliche Sorge inne.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Jugendamt hat den Vater bei der Wahrnehmung seiner Rechte nach § 1747 Absatz 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu beraten.

    Das Jugendamt hat im Verfahren zur Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Annahme nach § 1748 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Elternteil über die Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung zu belehren.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge LK MSE

    Der auf Übertragung des Sorgerechts verzichtende Vater spricht persönlich zur Beurkundung beim Jugendamt vor. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung. Die Urkundsperson prüft die erforderlichen Unterlagen und fertigt die Urkunde aus.

    Der auf Übertragung des Sorgerechts verzichtende Vater spricht persönlich zur Beurkundung beim Jugendamt vor. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung. Die Urkundsperson prüft die erforderlichen Unterlagen und fertigt die Urkunde aus.

    Fristen

    Das Jugendamt hat den Vater darauf hinzuweisen, dass das Familiengericht die Einwilligung erst nach Ablauf von drei Monaten nach der Belehrung ersetzen darf.

    Der Belehrung bedarf es nicht, wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort ohne Hinterlassung seiner neuen Anschrift gewechselt hat und der Aufenthaltsort vom Jugendamt während eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte; in diesem Fall beginnt die Frist mit der ersten auf die Belehrung oder auf die Ermittlung des Aufenthaltsorts gerichteten Handlung des Jugendamts.

    Die Fristen laufen frühestens fünf Monate nach der Geburt des Kindes ab.

    Kosten

    Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge LK MSE

    Sollten Sie eine Beratung wünschen, dann wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet "Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst" der Kreisverwaltung.

    Das Sachgebiet "Unterhaltsangelegenheiten" ist für die Beurkundung zuständig.

    Sollten Sie eine Beratung wünschen, dann wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet "Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst" der Kreisverwaltung.

    Das Sachgebiet "Unterhaltsangelegenheiten" ist für die Beurkundung zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 11.04.2019

    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2015 (von: Schaar, Alexander)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Verzicht auf elterliche Sorge, Verzichtserklärung, Adoption, Einwilligung in Adoption, Ungewollte Schwangerschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)