Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge
Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gemäß § 1747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich vorgeschrieben.
Beschreibung
Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gemäß § 1747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich vorgeschrieben. Bei Neugeborenen darf die Einwilligung erst dann erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist.
Der Vater kann gemäß § 1747 Abs. 3 Nr. 3 BGB darauf verzichten, dass das Familiengericht nach Maßgabe von § 1672 Abs. 1 Satz 1 BGB die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge ihm allein überträgt.
Dies muss öffentlich beurkundet werden. Nach § 59 Abs. 1 Nr. 7 SGB VIII ist die Urkundsperson des Jugendamtes dazu befugt. Das Jugendamt hat den Vater vor der Verzichtserklärung gemäß § 51 Abs. 3 SGB VIII zu beraten.
Die Verzichtserklärung steht im Zusammenhang mit der Adoption des Kindes durch einen Dritten. Der Vater kann die Adoption versuchen zu verhindern, indem er nach § 1747 Abs. 3 Nr. 2 BGB die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich beantragt.
Wenn er jedoch den Verzicht erklärt, macht er dadurch den Weg für die Adoption frei.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge LK MSE
Durch die Beurkundung verzichtet der Erklärende auf die eventuelle Übertragung des Sorgerechts in Verbindung mit der Vorbereitung einer Adoption des Kindes durch einen Dritten.
Durch die Beurkundung verzichtet der Erklärende auf die eventuelle Übertragung des Sorgerechts in Verbindung mit der Vorbereitung einer Adoption des Kindes durch einen Dritten.
zuständige Stelle
Jugendamt des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise oder kreisfreie Städte)
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Unterhaltsangelegenheiten / Beurkundung / Vormundschaft
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Deutsche Rentenversicherung
Bus: 22
Bus: 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-5694
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
Voraussetzungen
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge LK MSE
Sie sind rechtlich anerkannter Vater eines Kindes und haben noch nicht die alleinige elterliche Sorge inne.
Sie sind rechtlich anerkannter Vater eines Kindes und haben noch nicht die alleinige elterliche Sorge inne.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Jugendamt hat den Vater bei der Wahrnehmung seiner Rechte nach § 1747 Absatz 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu beraten.
Das Jugendamt hat im Verfahren zur Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Annahme nach § 1748 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Elternteil über die Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung zu belehren.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge LK MSE
Der auf Übertragung des Sorgerechts verzichtende Vater spricht persönlich zur Beurkundung beim Jugendamt vor. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung. Die Urkundsperson prüft die erforderlichen Unterlagen und fertigt die Urkunde aus.
Der auf Übertragung des Sorgerechts verzichtende Vater spricht persönlich zur Beurkundung beim Jugendamt vor. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung. Die Urkundsperson prüft die erforderlichen Unterlagen und fertigt die Urkunde aus.
Fristen
Das Jugendamt hat den Vater darauf hinzuweisen, dass das Familiengericht die Einwilligung erst nach Ablauf von drei Monaten nach der Belehrung ersetzen darf.
Der Belehrung bedarf es nicht, wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort ohne Hinterlassung seiner neuen Anschrift gewechselt hat und der Aufenthaltsort vom Jugendamt während eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte; in diesem Fall beginnt die Frist mit der ersten auf die Belehrung oder auf die Ermittlung des Aufenthaltsorts gerichteten Handlung des Jugendamts.
Die Fristen laufen frühestens fünf Monate nach der Geburt des Kindes ab.
Kosten
Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge LK MSE
Sollten Sie eine Beratung wünschen, dann wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet "Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst" der Kreisverwaltung.
Das Sachgebiet "Unterhaltsangelegenheiten" ist für die Beurkundung zuständig.
Sollten Sie eine Beratung wünschen, dann wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet "Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst" der Kreisverwaltung.
Das Sachgebiet "Unterhaltsangelegenheiten" ist für die Beurkundung zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 11.04.2019
Stichwörter
Verzicht auf elterliche Sorge, Verzichtserklärung, Adoption, Einwilligung in Adoption, Ungewollte Schwangerschaft