• Demmin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung

Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge

Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gemäß § 1747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich vorgeschrieben.

Beschreibung

Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gemäß § 1747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich vorgeschrieben. Bei Neugeborenen darf die Einwilligung erst dann erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist.

Der Vater kann gemäß § 1747 Abs. 3 Nr. 3 BGB darauf verzichten, dass das Familiengericht nach Maßgabe von § 1672 Abs. 1 Satz 1 BGB die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge ihm allein überträgt.

Dies muss öffentlich beurkundet werden. Nach § 59 Abs. 1 Nr. 7 SGB VIII ist die Urkundsperson des Jugendamtes dazu befugt. Das Jugendamt hat den Vater vor der Verzichtserklärung gemäß § 51 Abs. 3 SGB VIII zu beraten.

Die Verzichtserklärung steht im Zusammenhang mit der Adoption des Kindes durch einen Dritten. Der Vater kann die Adoption versuchen zu verhindern, indem er nach § 1747 Abs. 3 Nr. 2 BGB die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich beantragt.

Wenn er jedoch den Verzicht erklärt, macht er dadurch den Weg für die Adoption frei.

Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge LK MSE

Durch die Beurkundung verzichtet der Erklärende auf die eventuelle Übertragung des Sorgerechts in Verbindung mit der Vorbereitung einer Adoption des Kindes durch einen Dritten.

Durch die Beurkundung verzichtet der Erklärende auf die eventuelle Übertragung des Sorgerechts in Verbindung mit der Vorbereitung einer Adoption des Kindes durch einen Dritten.

zuständige Stelle

Jugendamt des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise oder kreisfreie Städte)

Ansprechpartner

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Unterhaltsangelegenheiten / Beurkundung / Vormundschaft

Adresse

Hausanschrift

An der Hochstraße 1

17036 Neubrandenburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 110264

17042 Neubrandenburg

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Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 395 57087-5694

Internet

Bankverbindung

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

BIC: NOLADE21NBS

Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

Version

Technisch erstellt am 07.08.2019

Technisch geändert am 19.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

Voraussetzungen

Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge LK MSE

Sie sind rechtlich anerkannter Vater eines Kindes und haben noch nicht die alleinige elterliche Sorge inne.

Sie sind rechtlich anerkannter Vater eines Kindes und haben noch nicht die alleinige elterliche Sorge inne.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Das Jugendamt hat den Vater bei der Wahrnehmung seiner Rechte nach § 1747 Absatz 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu beraten.

Das Jugendamt hat im Verfahren zur Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Annahme nach § 1748 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Elternteil über die Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung zu belehren.

Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge LK MSE

Der auf Übertragung des Sorgerechts verzichtende Vater spricht persönlich zur Beurkundung beim Jugendamt vor. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung. Die Urkundsperson prüft die erforderlichen Unterlagen und fertigt die Urkunde aus.

Der auf Übertragung des Sorgerechts verzichtende Vater spricht persönlich zur Beurkundung beim Jugendamt vor. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung. Die Urkundsperson prüft die erforderlichen Unterlagen und fertigt die Urkunde aus.

Fristen

Das Jugendamt hat den Vater darauf hinzuweisen, dass das Familiengericht die Einwilligung erst nach Ablauf von drei Monaten nach der Belehrung ersetzen darf.

Der Belehrung bedarf es nicht, wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort ohne Hinterlassung seiner neuen Anschrift gewechselt hat und der Aufenthaltsort vom Jugendamt während eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte; in diesem Fall beginnt die Frist mit der ersten auf die Belehrung oder auf die Ermittlung des Aufenthaltsorts gerichteten Handlung des Jugendamts.

Die Fristen laufen frühestens fünf Monate nach der Geburt des Kindes ab.

Kosten

Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge LK MSE

Sollten Sie eine Beratung wünschen, dann wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet "Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst" der Kreisverwaltung.

Das Sachgebiet "Unterhaltsangelegenheiten" ist für die Beurkundung zuständig.

Sollten Sie eine Beratung wünschen, dann wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet "Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst" der Kreisverwaltung.

Das Sachgebiet "Unterhaltsangelegenheiten" ist für die Beurkundung zuständig.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 11.04.2019

Version

Technisch erstellt am 25.03.2015

Technisch geändert am 21.04.2023

Stichwörter

Verzichtserklärung, Einwilligung in Adoption, Ungewollte Schwangerschaft, Verzicht auf elterliche Sorge, Adoption

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021