Elektronischer Identitätsnachweis: Fingerabdrücke speichern
Beschreibung
Fingerabdrücke werden nur auf Antrag im Personalausweis gespeichert. Sie werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.
Die Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgt durch die Personalausweisbehörde.
Hinweise für Ludwigslust: Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
Aufgrund gesetzlicher Änderungen wird die Speicherung der Fingerabdrücke ab dem 02.08.2021 verpflichtend sein. Bereits ausgetsellte Persolausweise ohne Fingerabdrücke behalten ihre Gültigkeit.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen wird die Speicherung der Fingerabdrücke ab dem 02.08.2021 verpflichtend sein. Bereits ausgetsellte Persolausweise ohne Fingerabdrücke behalten ihre Gültigkeit.
Zuständigkeit
Servicenummer neuer Personalausweis
Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 1801 333333
Ansprechpartner
Stadt Ludwigslust - Meldebehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 03874 526-109
E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
Bankverbindung
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt, Einwohner, Führungszeugnis, Meldestelle, Meldewesen, Pass, Pass- und Meldeangelegenheiten, Passwesen, Personalausweis, Reisepass
erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 24.03.2015
Stichwörter
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