Gewässer Überwachung

    Gewässer-Überwachung

    Beschreibung

    Nach Artikel 8 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und weiterer Berichtspflichten sind für die Überwachung der Gewässer Untersuchungs- und Messprogramme umzusetzen, die einen zusammenhängenden und umfassenden Überblick über den Zustand der Seen des Landes ermöglichen.

    zuständige Stelle

    Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sowie über Werkvertrag beauftragte Dritte im Auftrag des Seenprogramms M-V

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Zarrentin (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Eine wichtige Voraussetzung für die richtige Einschätzung der Gesamtsituation der Standgewässer ist das Vorhandensein aktueller morphometrischer Daten aus Seenvermessung (Tiefenverhältnisse, Seebeckenmorphometrie), sowie Angaben zum Einzugsgebiet (Größe, Geologie, Böden, Nutzung). Sofern vorhanden werden in die Bewertung Altdaten und historische Karten einbezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungs- und Messprogramm durch das Land erbracht werden müssen, sind:
     

    • mindestens sechs mit Probenahmen verbundenen Bereisungen der zu untersuchenden Seen im Jahr (Sondenmessungen, Entnahme von Wasserproben für chemische und biologische Analysen),
    • Erfassung der Artenzusammensetzung und Ausprägung des Planktons und der Wasserpflanzen (Makrophyten) und der daran anhaftenden für die Einstufung wichtigen Kieselalgen und - sobald geeignete Bewertungsmethoden vorliegen - auch der bodenbewohnenden Kleintiere (Makrozoobenthos) sowie Fischfauna.
       

    Darüber hinaus werden die Seensedimente auf gebundene Schadstoffe, Schwermetalle und Nährstoffe untersucht.

    In Auswertung der Messergebnisse erfolgt schließlich die Bewertung des ökologischen Zustandes der Seen.

    Fristen

    In der Regel stehen die Ergebnisse eines Untersuchungsjahres der Öffentlichkeit nach Abschluss der chemischen und biologischen Analysen und der Gesamtbewertung des betreffenden Sees ab März des jeweiligen Folgejahres zur Verfügung.

    Bearbeitungsdauer

    jeweils ein Untersuchungsjahr

    Kosten

    Für die Bereitstellung von Daten des Seenprogramms M-V werden keine Gebühren erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V am 25.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Gewässeraufsicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de