Elektronischer Identitätsnachweis: Sperrung
Beschreibung
Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Zuständigkeit
telefonischer Sperr-Notruf
Kontaktmöglichkeiten:
aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz: 116 116 (gebührenfrei)
aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig)
Ansprechpartner
Für Klein Bünzow wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 24.07.2015
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