elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis: Sperrung

    Beschreibung

    Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

    Zuständigkeit

    telefonischer Sperr-Notruf

    Kontaktmöglichkeiten:

    aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz: 116 116 (gebührenfrei)

    aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig)

    Ansprechpartner

    Für Anklam wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Kosten

    Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 24.07.2015

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Stichwörter

    neu, Elektronisch, Perso, PA, aktivieren, Ausweischip, Online-Ausweisfunktion, Starten, Personaldokument, Sperren, Sperr, Chip, Ausweis, Pass, neuer Personalausweis, Personalausweis, nPA, elektronischer Personalausweis, Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises, Sperrung, Neuer PA, ePA, Ausweis-Chip, Identitätsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English