Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Beschreibung
Die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises kann ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde erfolgen.
Zuständigkeit
telefonischer Sperr-Notruf
Kontaktmöglichkeiten:
aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz: 116 116 (gebührenfrei)
aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig)
Ansprechpartner
Melde- und Passangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine können online [ ] gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden.(Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.) Montag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03841 251-2345(Hotline)
E-Mail: einwohnermeldeamt@wismar.de
erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
6,00 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 24.07.2015
Stichwörter
elektronischer Personalausweis, Ausweischip, Online-Ausweisfunktion, Sperr, Pass, Entsperrung, nPA, Elektronisch, Sperrung, Ausweis-Chip, PA, aufheben, neu, Aufhebung, Chip, Neuer PA, ePA, neuer Personalausweis, Ausweis, Personaldokument, Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, entsperren