elektronischer Identitätsnachweis Deaktivierung erstmalig

    Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig

    Beschreibung

    Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises aus.

    Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit geändert werden.

    Zuständigkeit

    Servicenummer neuer Personalausweis

    Zusatzinformationen:
    Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

    Kontaktmöglichkeiten:
    Telefonnr.: +49 1801 333333

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiheitsplatz 1

    19217 Rehna

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: An diesen beiden Tagen können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen ohne vorherige Terminabsprache erledigen. Zu den Sprechzeiten ist das Amt wieder geöffnet und frei zugänglich. Darüber hinaus soll eine bürgerfreundliche Terminvergabe weitergeführt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038872 929-0

    Fax: 038872 929-22

    E-Mail: amt@rehna.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt Rehna

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiheitsplatz 1

    19217 Rehna

    Kontakt

    Fax: 038872 929-22

    Telefon Festnetz: 038872 929

    E-Mail: amt@rehna.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    beim Abholen des Ausweises: gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 24.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    elektronischer Personalausweis, nPA, Stoppen, Stop, Ausweischip, Ausweis, Personalausweis, PA, Perso, Identitätsnachweis, ePA, PeroElektronisch, Abschaltung, Online-Ausweisfunktion, deaktivieren, Pass, Ausweis-Chip, abschalten, Chip, Stopp, Neuer PA, neuer Personalausweis, neu, Deaktivierung, Personaldokument

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English