Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren
Beschreibung
Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
Zuständigkeit
Servicenummer neuer Personalausweis
Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 1801 333333
Ansprechpartner
Amt Peenetal/Loitz - Amt Peenetal/ Loitz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Monika Wascher
Internet
Amt Peenetal/Loitz - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Monika Wascher
Postanschrift
Lange Strasse 83
17121 Loitz
Fax: 039998 153-20
Telefon Festnetz: 039998 153-18
E-Mail: m.wascher@loitz.de
erforderliche Unterlagen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
6,00 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 24.03.2015
Stichwörter
Pass, Identitätsnachweis, Online-Ausweisfunktion, Nachhinein, neu, Starten, Neuer PA, PA, Nachgang, später, Anschaltung, Elektronisch, Ausweischip, Ausweis, Chip, nPA, ePA, Personalausweis, neuer Personalausweis, Start, elektronischer Personalausweis, Perso, Aktivierung, Erstbenutzung, Personaldokument, aktivieren, nachträglich, Ausweis-Chip