elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

    Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich

    Beschreibung

    Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

    Zuständigkeit

    Servicenummer neuer Personalausweis

    Zusatzinformationen:
    Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

    Kontaktmöglichkeiten:
    Telefonnr.: +49 1801 333333

    Ansprechpartner

    Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 1

    23948 Klütz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 038825 393-19(Papierfax)

    Telefon Festnetz: 038825 393-0

    Fax: 038825 393-710

    E-Mail: poststelle@kluetzer-winkel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Klützer Winkel

    Empfänger: Amt Klützer Winkel

    IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43

    BIC: NOLADE21WIS

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    6,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 24.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Nachgang, Online-Ausweisfunktion, Pass, Personalausweis, neu, Aktivierung, Start, Ausweis-Chip, elektronischer Personalausweis, aktivieren, Chip, PA, Ausweischip, Perso, Identitätsnachweis, Erstbenutzung, Anschaltung, ePA, nPA, Neuer PA, Ausweis, neuer Personalausweis, später, Nachhinein, Starten, Elektronisch, Personaldokument, nachträglich

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de