elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

    Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren

    Beschreibung

    Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

    Zuständigkeit

    Servicenummer neuer Personalausweis

    Zusatzinformationen:
    Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

    Kontaktmöglichkeiten:
    Telefonnr.: +49 1801 333333

    Ansprechpartner

    Stadt und Amtsverwaltung Schwaan - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchenstr. 5

    18258 Schwaan

    Rathaus 2

    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag  geschlossen Dienstag  08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr Mittwoch  geschlossen Donnerstag  08:00-12:00 Uhr, 13:00-14:00 Uhr Freitag  geschlossen Hinweis: Sie können vorher einen Termin vereinbaren.  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Warkentin, Andreas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    6,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 24.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2015 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 10.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    ePA, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Pass, Nachhinein, Erstbenutzung, aktivieren, nPA, Ausweischip, Identitätsnachweis, Chip, Start, Online-Ausweisfunktion, Aktivierung, Anschaltung, später, Ausweis, Neuer PA, Elektronisch, Starten, neu, PA, Personalausweis, Nachgang, Perso, nachträglich, Personaldokument, Ausweis-Chip

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)