elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

    Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren

    Beschreibung

    Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

    Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit geändert werden.

    Zuständigkeit

    Servicenummer neuer Personalausweis

    Zusatzinformationen:
    Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

    Kontaktmöglichkeiten:
    Telefonnr.: +49 1801 333333

    Ansprechpartner

    Amt Wittenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Molkereistraße 4

    19243 Wittenburg

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12.00 Uhr Achtung: Für berufstätige Pendler stehen wir nach telef. Absprache auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03883 33-0

    E-Mail: info@stadt-wittenburg.de

    Kontaktperson

    • Herrn Hartwig Kolthof (Amtsvorsteher)
      Hausanschrift

      Molkereistraße 4

      19243 Wittenburg

      Fax: 038852 33-33

      Telefon Festnetz: 038852 33-101(Sprechzeit jeden zweiten Dienstag im Monat von 16:00 - 17:00 Uhr, Molkereistraße 4. Termine erfragen unter der angegebenen Telefonnummer.)

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • beim Abholen des Ausweises: gebührenfrei
    • für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben: gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 24.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Stichwörter

    neu, Anschaltung, Starten, Identitätsnachweis, Personalausweis, Perso, erstmalig, aktivieren, Ausweischip, Online-Ausweisfunktion, elektronischer Personalausweis, Start, ePA, Personaldokument, PA, Chip, Pass, neuer Personalausweis, erstmals, Elektronisch, Neuer PA, nPA, Ausweis-Chip, Erstbenutzung, Aktivierung, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English