elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

    Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren

    Beschreibung

    Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

    Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit geändert werden.

    Zuständigkeit

    Servicenummer neuer Personalausweis

    Zusatzinformationen:
    Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

    Kontaktmöglichkeiten:
    Telefonnr.: +49 1801 333333

    Ansprechpartner

    Amt Jarmen-Tutow

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr. Georg-Kohnert-Str. 5

    17126 Jarmen

    -Der Amtsvorsteher-

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039997 15290

    Telefon Festnetz: 039997 152-0

    E-Mail: svjarmen@amt-jarmen-tutow.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • beim Abholen des Ausweises: gebührenfrei
    • für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben: gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 24.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Stichwörter

    Identitätsnachweis, erstmals, neuer Personalausweis, Elektronisch, aktivieren, Anschaltung, Neuer PA, Perso, Chip, erstmalig, PA, Erstbenutzung, ePA, Ausweis-Chip, Personalausweis, Pass, elektronischer Personalausweis, Start, Personaldokument, Ausweis, Aktivierung, Online-Ausweisfunktion, nPA, Ausweischip, Starten, neu

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English