elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

    Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren

    Beschreibung

    Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

    Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit geändert werden.

    Zuständigkeit

    Servicenummer neuer Personalausweis

    Zusatzinformationen:
    Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

    Kontaktmöglichkeiten:
    Telefonnr.: +49 1801 333333

    Ansprechpartner

    Amt Neubukow-Salzhaff - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Panzower Landweg 1

    18233 Neubukow

    Parkplatz: Parkplatz am Gebäude
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038294 702-23

    E-Mail: p.waldhauer@neubukow-salzhaff.de

    Stichwörter

    Bürger, Bürgerbüro, Bürgerservice, Meldestelle, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Wohngeld, Standesamt,

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Gießmann, A.)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • beim Abholen des Ausweises: gebührenfrei
    • für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben: gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 24.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2015 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 10.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    neu, ePA, aktivieren, Ausweis, Ausweischip, Aktivierung, Identitätsnachweis, PA, Erstbenutzung, Neuer PA, erstmalig, erstmals, Anschaltung, Elektronisch, neuer Personalausweis, Start, Ausweis-Chip, Personalausweis, Personaldokument, Starten, elektronischer Personalausweis, Pass, Perso, Online-Ausweisfunktion, nPA, Chip

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)